Ab 31. Mai fördert das Land Thüringen wieder die Reparatur von Elektrogeräten. Verbraucherinnen und Verbraucher können 50 Prozent der Reparaturkosten erstattet bekommen. Die Antragsstellung erfolgt erstmals online. Außerdem neu: Repair-Cafés werden ein möglicher Ort für die Reparaturen. Damit unterstützen Umweltministerium und Verbraucherzentrale ehrenamtliche Initiativen vor Ort.

Der im Vorjahr bundesweit erstmalig in Thüringen getestete Reparaturbonus Thüringen geht jetzt in eine zweite Runde. Ab dem morgigen 31. Mai können dazu digitale Anträge bei der Verbraucherzentrale Thüringen eingereicht werden. Wer sein Elektrogerät reparieren lässt statt es zu entsorgen, bekommt die Hälfte der Kosten erstattet – und zwar bis zu 100 Euro pro Person (ab 18 Jahren) und Jahr.

Neu: Ab sofort können die Antragsstellenden auch selbst tüfteln. Der Bonus wird nun auch für Reparaturen ausgezahlt, die in Repair-Cafés durchgeführt wurden. Das Thüringer Umweltministerium und die Verbraucherzentrale Thüringen möchten damit das Selbermachen und die ehrenamtlichen Initiativen vor Ort unterstützen.

Der Reparaturbonus 2.0 ist ein gemeinsames Projekt des Umweltministeriums und der Verbraucherzentrale Thüringen und hat ein Volumen von 600.000 Euro. Aufgrund der hohen Nachfrage des vergangenen Jahres ist auch diesmal von einer schnellen Nutzung der Landesmittel auszugehen.

Dazu erklärt Umweltministerin Anja Siegesmund: „Reparieren statt Wegwerfen lohnt sich doppelt: Damit schonen wir die Umwelt und den Geldbeutel. Jedes Elektrogerät, das nicht auf dem Müll landet, schont Ressourcen. Damit sagen wir dem stetig höher werdenden Berg Elektroschrott in Thüringen den Kampf an. Indem hier vor Ort repariert wird, schaffen wir außerdem Arbeitsplätze und stärken die regionale Wertschöpfung. Wiederverwenden statt verschwenden ist auch noch günstiger: Wir erstatten die Reparatur für Näh-, Wasch- oder Kloßmaschine und federn damit, auch angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten, zur richtigen Zeit Härten ab. Nicht jede und jeder kann sich sofort den Kauf der neuen Geräte einfach so leisten. Der Reparaturbonus ist ökologisch und sozial und findet hoffentlich, bis auf Bundesebene das Recht auf Reparatur kommt, viele Nachahmer in anderen Bundesländern.“

Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen, ergänzt: „Die erste Projektphase mit knapp 7000 Anträgen hat gezeigt, dass die Menschen reparieren wollen, aber die Frage der Wirtschaftlichkeit oft ein Problem ist. Der Reparaturbonus hat die Entscheidung für eine Reparatur erleichtert. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erlebten durch den Reparaturbonus, dass Reparieren sinnvoll und lohnend ist.“

Repair-Cafés und -initiativen erweitern nun das Angebot für Reparaturen und leiten an, eine Reparatur selbstständig durchzuführen. Den Bonus gibt es hier nicht auf die Reparaturleistung an sich, denn diese geschieht in der Regel ehrenamtlich. Gefördert wird vielmehr der Kauf des nötigen Ersatzteils und zwar ebenfalls mit 50 Prozent der Rechnungssumme.

Das Ersatzteil muss meist selbst gekauft und ins Repair-Café mitgebracht werden. Weil die Kosten für die benötigten Ersatzteile häufig niedrig sind, wurde die Mindest-Rechnungssumme hier auf 25 Euro abgesenkt. Für Reparaturen in Werkstätten, in Elektronik-Fachmärkten oder bei Kundendiensten gilt hingegen: Die Rechnungssumme (brutto) muss mindestens 50 Euro betragen, um den Bonus erhalten zu können.

   So funktioniert der Thüringer Reparaturbonus 2.0:

·    Auf www.reparaturbonus-thueringen.de den Online-Antrag ausfüllen und Rechnung sowie Zahlungsbeleg hochladen.

·    Wer ein Repair-Café besucht hat, muss einen sogenannten Laufzettel des jeweiligen Cafés hochladen sowie Rechnung und Zahlungsbeleg für das Ersatzteil.

·    Mit dem Online-Antrag wird gleichzeitig ein Benutzerkonto angelegt. Dort können die Antragsstellenden den Bearbeitungsstatus einsehen, ihre Daten ändern und Dokumente nachreichen.

·    Ist der Antrag bewilligt oder abgelehnt, erhalten die Antragsstellenden eine E-Mail. Das Geld wird auf das angegebene Konto überwiesen.   

·    Fragen zum Bonus? Auf www.reparaturbonus-thueringen.de finden sich Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs) und eine Liste mit Beispielgeräten. Oder Sie rufen der Reparaturbonus-Hotline an: 0361 555 14 35, Mo. bis Fr. 13 bis 15 Uhr 

 Hintergrund

Reparaturbonus 1.0: Im vergangenen Jahr lief in Thüringen die bundesweite Premiere für einen Reparaturbonus. Die Pilotphase von Mitte Juni bis Mitte Oktober endete mit mehr als 6500 bewilligten Anträgen – aus allen Ecken Thüringens. Spitzenreiter beim Reparaturbonus 1.0 waren mit rund einem Viertel der reparierten Geräte Mobiltelefone. In den überwiegenden Fällen lag ein Displayschaden vor. Ebenfalls sehr oft ließen die Antragsstellenden Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kaffeemaschinen reparieren. Die Reparaturen wurden zur Hälfte von Fachhändlern durchgeführt, zu einem Viertel von Werkstätten. Die übrigen Reparaturen verteilten sich auf Elektrofachmärkte und den Kundendienst der Hersteller.

Das Gesamtvolumen der Kofinanzierung durch den Landeszuschuss lag bei rund 500.000 Euro.

Häufigstes Kaufjahr der Geräte war 2018, es gab eine statistische Häufung bei den Kaufjahren 2015 bis 2020. Hier zeigt sich die Bedeutung der durch Thüringen eingebrachten Bundesratsinitiative, die sich mit den laufenden Bemühungen der EU verzahnt: Schon beim Produkt-Design soll in Zukunft Reparierbarkeit berücksichtigt werden (Recht auf Reparatur).

Die Menge an Elektroschrott wächst noch immer jährlich um bis zu fünf Prozent. Deutschland nahm mit rund 20 Kilogramm pro Einwohner eine weltweite Spitzenposition ein. Das Europäische Umweltbüro hat ausgerechnet, dass allein die Verlängerung der Lebensdauer aller Waschmaschinen, Notebooks, Staubsauger und Smartphones im EU-Raum um nur ein Jahr rund vier Millionen Tonnen Kohlendioxid einsparen würde. Das entspricht dem jährlichen CO2-Ausstoß von zwei Millionen Autos.

Eine längere Nutzungsdauer von Elektrogeräten spart aber nicht nur CO2 ein, sondern reduziert auch den Verbrauch von Metallen, seltenen Erden, Wasser und Chemikalien.

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