Der Thüringer Landeswahlleiter Günter Krombholz möchte darauf hinweisen, dass an allen Stimmzetteln zur Bundestagswahl in Thüringen die rechte obere Ecke fehlt. Dies dient den blinden und sehbehinderten Wählern als Einlagehilfe des Stimmzettels in eine taktile Wahlschablone. „Dadurch wird dem blinden oder sehbehinderten Wähler die Möglichkeit geboten, die Wahl ohne Hilfsperson durchzuführen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Unterstützung durch eine Hilfsperson, was laut Wahlgesetz ebenfalls erlaubt ist“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz. Dies ist auch in der Bundeswahlordnung (§ 45 Absatz 2) verankert.

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