Verbraucherzentralen warnen vor Produkten mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern

  • Der Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern ist unzulässig.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Produkte nicht mehr benutzen, der Handel die Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen fordern einen bundesweiten Rückruf der unzulässigen Produkte.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen warnen vor potenziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. Die Verbraucherzentralen fordern Behörden und Bundesregierung auf, Verbraucher bundesweit zu informieren und die Produkte zurückzurufen.

„Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebserregendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern anbietet“, sagt Petra Müller, Projektleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen. „Der Bundesregierung und den Bundesländern ist spätestens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist. Es gibt bisher weder einen bundesweiten Rückruf der betroffenen Produkte, noch klare öffentliche Informationen dazu. Das ist ein Versäumnis, das die Gesundheit der Verbraucher gefährdet.“ Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte hier schnellstens tätig werden.

Verkauf von Kunststoff-Bambusbechern ist illegal

 Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht häufig neben Bambus und anderen Naturmaterialien aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, können Verbraucher oft nicht erkennen.

Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zugesetzt sind, ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes Formaldehyd abgeben können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Geschirr aus Kunststoff und Bambus deshalb als nicht geeignet für den Kontakt mit heißen Speisen und Getränken eingestuft.

Untersuchungsämter wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart berichten seit dem Jahr 2014 regelmäßig über bedenkliche Grenzwertüberschreitungen in Bambus-Kunststoff-Geschirr. Vereinzelt wurden Produkte vom Markt genommen. Allerdings reichen die Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nicht aus, um die Vielzahl an Produkten zu untersuchen und vom Markt zu nehmen. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe.

Im Juni 2020 erklärte eine Expertengruppe der Europäischen Kommission Bambus und andere natürliche Materialien in Kunststoffgeschirr generell für nicht verkehrsfähig. Das bedeutet, dass diese Produkte nicht in den Umlauf gebracht werden dürfen.

Produkte aus reinem Bambusmaterial sind hingegen weiterhin zulässig.

Produkte weiterhin auf dem Markt

 Erst Ende des Jahres 2020 haben die meisten Überwachungsbehörden begonnen, die Produktgruppe vom Markt zu nehmen – allerdings nicht umfassend und vollständig. Eine vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geplante Recherche zu Bambusgeschirr im Online-Handel wurde im Jahr 2020 gestrichen. Inbesondere im Online-Handel ist deshalb weiterhin Kunststoffgeschirr mit Naturfasern erhältlich.

Umfassendere und schnellere Rückrufe

Die Verbraucherzentralen und der vzbv raten Verbrauchern, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu verwenden. Wer solche Produkte im Handel findet, sollte diese der für ihren Landkreis zuständigen Behörde melden.

„Behörden und Bundesregierung müssen einen umfassenden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit offensiv und bundesweit darüber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. Händler sollten nicht zugelassene Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte“, so Petra Müller.

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