Sondershausen. Immer wieder soll ein Jugendlicher in Sondershausen unberechtigt seine Drohne aufsteigen und fremde Gärten in einer Gartenanlage überfliegen lassen. Nun hat es am Dienstag einem Betroffenen gereicht. Er erstattete Anzeige. Dabei schilderte der Geschädigte, dass die Drohne regelmäßig fliegt und Bildaufnahmen von den Gartenbesitzer macht. Hierbei seien auch Aufnahmen von Geschädigten am Pool in leichter oder mit gar keiner Bekleidung dabei. Gegen den Jugendlichen laufen nun Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz und Urheberrechtsgesetz.

Wir verzichten auf Gendersternchen u.a. - denn: Im Plural heißt es, die Lehrer (männlich und weiblich), im Singular für eine Frau, die Lehrerin und für einen Mann, der Lehrer. Die deutsche Sprache diskriminiert damit niemand.