Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Bereich  der Stadt Duderstadt wurden weitere Maßnahmen zur  Bekämpfung des Coronavirus durch die Stadtverwaltung Duderstadt, den Landkreis Göttingen und das Gesundheitsamt angeordnet. Die derzeitige Situation in Duderstadt stellt sich sehr diffus dar, da unterschiedliche Personengruppen und Einrichtungen aktuell von den Infektionen betroffen sind.  

Am heutigen Tag (Sonntag, 20. Dezember 2020) sind in Duderstadt 99 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Darüber hinaus werden in den kommenden Tagen weitere Testungen durchgeführt. Ergebnisse bereits  erfolgter Testungen stehen noch aus.  

Der Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen liegt heute  (20. Dezember 2020, 9.00 Uhr) bei 70,8. An diesem Wochenende musste leider ein erhöhter Anstieg der am Coronavirus infizierten Personen im Bereich der Stadt Duderstadt festgestellt werden. Bürgermeister Thorsten Feike hat aus diesem Grund in Abstimmung mit dem Landkreis Göttingen sowie dem Gesundheitsamt der Stadt und des Landkreises Göttingen die folgenden Maßnahmen vorgesehen: 

  1. Notbetreuung in den Kindertagesstätten  

In verschiedenen Einrichtungen konnte in den letzten Tagen ein Ausbruchsgeschehen nachgewiesen werden. Um eine weitere Ausbreitung in diesem Bereich zu vermeiden, wird in Abstimmung mit den Trägern und Einrichtungsleitungen ab sofort nur noch eine Notbetreuung angeboten. In diesem Zusammenhang werden alle Erziehungsberechtigten gebeten, diese Notbetreuung nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen, wenn eine anderweitige Betreuung der Kinder  nicht gewährleistet werden kann.  

  1. Ausweitung der Maskenpflicht im Bereich Duderstadt  

Für die folgenden Bereiche innerhalb der Stadt  Duderstadt wird die Pflicht zum Tragen einer Mund Nasen-Bedeckung („Maskenpflicht“) per neuer  Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes wie folgt  angeordnet:
– innerhalb der Wallanlagen montags bis freitags in der  Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 08:00  bis 17:00 Uhr,
– und nun zusätzlich täglich im Zeitraum 08:00 bis 17:00  Uhr für
– die Gehwegbereiche auf den Wallanlagen;
– alle öffentlichen Spielplätze sowie Tankstellen in der  Kernstadt und allen Ortsteilen.

Bürgermeister Thorsten Feike erinnert in diesem  Zusammenhang an die Regelungen der
Niedersächsischen Corona-Verordnung. Danach gilt  überall dort, wo das Abstandsgebot von mindestens 1,5  Metern zu jeder anderen Person nicht eingehalten werden  kann, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung. Dies gilt unabhängig davon, wo sich diese  Personen aufhalten – ob in der Öffentlichkeit, in den für  einen Besuchs- oder Kundenverkehr geöffneten  Einrichtungen oder in geschlossenen Räumen. Diese Regelungen treffen damit auch auf die jeweiligen  Parkplätze vor Einkaufsmärkten zu. Beispielhaft zu  nennen sind hier ebenfalls Besuche auf Friedhöfen,  Spaziergänge in geschlossener Ortslage sowie in der  Feldflur, wenn der genannte Mindestabstand nicht  eingehalten werden kann.

Bestandteil der Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes sind Kartenausschnitte, in denen die  jeweils betroffenen Bereiche eingezeichnet sind. 

  1. Zugang zum Stadthaus  

Zum Jahreswechsel sind die Mitarbeiter des Stadthauses vom 21.12.2020 bis 09.01.2021, außer an  Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und  Neujahr, grundsätzlich zu den üblichen Zeiten telefonisch  zu erreichen. In den jeweiligen Fachbereichen im  Stadthaus wird eine Minimalbesetzung vorgehalten. 

Bürgermeister Thorsten Feike bittet deshalb alle  Mitbürgerinnen und Mitbürger, an diesen Tagen nur  unaufschiebbare Dienstleistungen in Anspruch zu  nehmen und wenn möglich, persönliche Besuche im  Stadthaus zu vermeiden. Sollte ein Besuch notwendig  sein, so wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Die Mitarbeiter stehen darüber hinaus gerne  telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Besucher mit Terminvereinbarung werden gebeten,  den Haupteingang von der Worbiser Straße für den Zutritt  zu nutzen. 

Bürgerbüro 

Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten zu erreichen: 

Montag – Mittwoch: 8.30 – 15.30 Uhr  

Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr  

Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr  

Samstag: 10.00 – 12.30 Uhr 

Am Samstag, 02.01.2021, bleibt das Bürgerbüro  geschlossen. 

In allen anderen Bereichen ist eine telefonische  Erreichbarkeit von 08.30 bis 12.30 Uhr oder nach  Vereinbarung sichergestellt.  

  1. Appell des Bürgermeisters 

Der dringende Appell des Bürgermeisters an die  Bürger der Stadt Duderstadt lautet: 

„Das Infektionsgeschehen in der Stadt Duderstadt hat  sich in den vergangenen 48 Stunden deutlich  beschleunigt. Die Anzahl der Infizierten hat sich über das  Wochenende mehr als verdoppelt. Mit aktuell 99  Personen (20.12.2020) haben sich so viele Menschen wie  nie zuvor bei uns mit dem Coronavirus infiziert.  

Um diesem exponentiellen Wachstum entgegenzuwirken,  müssen wir nun gemeinsam schnell und nachhaltig  handeln. Dies bedeutet leider auch, dass bestehende  Einschränkungen ausgeweitet werden müssen.  

Bitte bleiben Sie soweit es Ihnen möglich ist zu Hause.  Reduzieren Sie bitte Ihre Kontakte außerhalb Ihres  Haushaltes auf ein Minimum. Halten Sie bitte darüber  hinaus alle bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln  ein, schützen Sie damit sich, Ihre Familien und  Angehörigen und unsere Mitmenschen.  

Trotz dieser schwierigen Zeit und den steigenden  persönlichen Einschränkungen wünsche ich Ihnen, in  dem uns gesetzten Rahmen, eine ruhige und entspannte  Weihnachtszeit. Bleiben Sie bitte gesund.“ 

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt für den Landkreis  Göttingen Nr. 83 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr.  58 veröffentlicht. Sie tritt am Montag, 21.12.2020 in Kraft.  

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