Nach § 7 Abs. 1 der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung:
Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Kirmes, Festivals und ähnliche öffentliche oder frei zugängige Veranstaltungen, jeweils auch mit Fahrgeschäften oder Tanzbestandteilen, Tanzveranstaltungen mit Zuschauern und Sportveranstaltungen können mit Erlaubnis der zuständigen Behörde stattfinden. Eine Erlaubnis für solche Veranstaltungen kann beim Landratsamt beantragt werden. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Gesundheitsamt eingehen. Weiterlesen