Es gibt nichts, was es nicht gibt. So geschehen in der Nacht zu Mittwoch in Mühlhauen. Ein 60-jähriger Mann brach, in angetrunkenen Zustand, eine Wohnung in seinem Wohnhaus auf. Er war der Annahme, dass es sich hierbei um seine eigene Wohnung handelt. Als er den Irrtum bemerkte, verließ er die fremden Räume und begab sich eine Etage höher, in seine vier Wände. Als der eigentliche Mieter wenig später von der Arbeit zurückkehrte, ging der natürlich von einem Einbruch aus und informierte die Polizei. Man kam dem vermeintlichen Einbrecher schnell auf die Spur. Er hatte sein Handy in der fremden Wohnung zurückgelassen.
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Wir verzichten auf Gendersternchen u.a. - denn: Im Plural heißt es, die Lehrer (männlich und weiblich), im Singular für eine Frau, die Lehrerin und für einen Mann, der Lehrer. Die deutsche Sprache diskriminiert damit niemand.
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