Die Thüringer Landesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den Beschluss ausgewertet, den die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und –chefs der Länder gestern, 3. März 2021, gefasst haben. Es wurde übereinstimmend begrüßt, dass sich die Länder und der Bund nun endlich auf einen Stufenplan verständigt haben, wie von der Thüringer Landesregierung gefordert. Ebenfalls begrüßt wird die klare Verständigung auf verstärkte Testmöglichkeiten und die Zusage des Bundes, dafür die Finanzierung zu übernehmen.

Die Landesregierung hat ein zweistufiges Vorgehen vereinbart:

  1. Die geltende Corona-Maßnahmenverordnung wird auf Basis des MPK-Beschlusses aktualisiert und am Freitag, 5. März 2021, dem Landtag als Entwurf zur Stellungnahme zugeleitet.  Weitere Öffnungen sollen vor dem Hintergrund der sehr hohen Inzidenz nur in folgenden Bereichen erfolgen: Buchhandlungen, körpernahe Dienstleistungen und Anbieter von Kinderschuhen. Die aktualisierte Verordnung soll vom 14. bis zum 30. März gelten.

2. Auf Basis der vom Landtag im Rahmen des Beteiligungsverfahrens und durch Verbände sowie Kommunen übermittelten Stellungnahmen wird der Thüringer Orientierungsrahmen nunmehr im Lichte der MPK-Beschlusslage überarbeitet und soll Grundlage einer grundsätzlich überarbeiteten Corona-Maßnahmenverordnung werden.

Darüber hinaus hat die Landesregierung verabredet, sich in der kommenden Kabinettsitzung sowohl mit der Test- und Impfstrategie als Teil einer Öffnungsstrategie zu befassen als auch mit einer verbesserten Digitalisierung der Kontaktnachverfolgung.

Der Freistaat ist seit Mitte Februar bei den Impfungen an der Spitze der Bundesländer. Diese Position wollen wir halten und ausbauen, denn jede Impfung bedeutet einen weiteren Schritt zur Überwindung der Pandemie.

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