Breitenworbis. Ein eingeschränktes Haltverbot ärgert offenbar einen Autofahrer oder eine Autofahrerin in der Wilhelmstraße derart, dass er oder sie seit mehreren Tagen das entsprechende Verkehrszeichen mit einer Folie verdeckt. Was der oder die Autofahrerin aber verkennen ist die Tatsache, dass man sich mit dem Verdecken des Schildes strafbar macht.

Die Polizei im Eichsfeld ermittelt seit 1. Februar bereits in drei Fällen wegen des Verdachtes der Amtsanmaßung. Denn das Aufstellen, das Abbauen oder außer Kraft setzen eines Verkehrszeichens setzt einen Verwaltungsakt voraus, den eine Behörde treffen muss. Wird das Verkehrszeichen ohne behördlichen Willen verdeckt, so besteht der Anfangsverdacht der Amtsanmaßung.

Am 1., am 4. und am 7. Februar war das Verkehrszeichen in der Wilhelmstraße abgedeckt. Wer Hinweise zum Täter oder der Täterin geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei in Heiligenstadt, unter der Telefonnummer 03606/6510, zu melden. Seit Ende Januar, Anfang Februar wird im Bereich der Wilhelmstraße die Einhaltung des eingeschränkten Haltverbotes verstärkt kontrolliert, da es dort immer wieder zu Verkehrsbehinderungen kam

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