Der Landkreis Eichsfeld wurde in Bezug auf Corona seit gestern als Hotspot Region 3+ eingestuft. Folgende Maßnahmen sieht die Thüringer Verordnung dafür vor:
Kontaktbeschränkungen für Personen ohne vollständigen Impfschutz:
Treffen sind nur noch mit einer haushaltsfremden Person möglich (Ausnahmen bleiben bestehen)
Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf die folgenden Bereiche (gilt ab 12 Jahren):
- in Geschäften/Dienstleistungsbetrieben (für Kunden)
- bei öffentlichen Veranstaltungen (für Besucher)
- bei Sitzungen von kommunalen Gremien
- in Arzt- und Therapiepraxen oder bei ambulanten Angeboten (Ausnahme: Die Art der Behandlung lässt dies nicht zu)
- bei körpernahen Dienstleistungen (Ausnahme: Die Art der Behandlung lässt dies nicht zu)
- in Gaststätten (Ausnahme: am Sitzplatz)
- bei Versammlungen
- bei religiösen/weltanschaulichen Veranstaltungen/Zusammenkünften
Reduzierung der erlaubten Personenanzahl bei öffentlichen/kulturellen Veranstaltungen auf:
- max. 100 Personen in geschlossenen Räumen
- max. 200 Personen unter freiem Himmel
Reduzierung der erlaubten Personenanzahl bei nichtöffentlichen Veranstaltungen auf:
- max. 30 Personen in geschlossenen Räumen
- max. 50 Personen unter freiem Himmel
Ausweitung der 2G-Regelung auf:
- Gaststätten (Zusätzlich: Sperrstunde von 24 bis 5 Uhr am Folgetag)
- Körpernahe Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinisch notwendiger/pflegerischer/therapeutischer Leistungen)
- Besuche in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Krankenhäuser etc.
- Fahrschulen
- Schulungen in Erster Hilfe
Ausweitung der 2G Plus-Regelung auf:
- Touristische Übernachtungsangebote
- Reisebusveranstaltungen
- öffentliche Veranstaltungen (unabhängig von der Teilnehmerzahl)
- sexuelle Dienstleistungen
Kein Alkoholausschank im öffentlichen Raum von 24 bis 5 Uhr, kein Alkoholkonsum in festgelegten Bereichen im öffentlichen Raum.