Der Landkreis Eichsfeld wurde in Bezug auf Corona seit gestern als Hotspot Region 3+ eingestuft. Folgende Maßnahmen sieht die Thüringer Verordnung dafür vor:

Kontaktbeschränkungen für Personen ohne vollständigen Impfschutz:

Treffen sind nur noch mit einer haushaltsfremden Person möglich (Ausnahmen bleiben bestehen)

Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf die folgenden Bereiche (gilt ab 12 Jahren):

  • in Geschäften/Dienstleistungsbetrieben (für Kunden)
  • bei öffentlichen Veranstaltungen (für Besucher)
  • bei Sitzungen von kommunalen Gremien
  • in Arzt- und Therapiepraxen oder bei ambulanten Angeboten (Ausnahme: Die Art der Behandlung lässt dies nicht zu)
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Ausnahme: Die Art der Behandlung lässt dies nicht zu)
  • in Gaststätten (Ausnahme: am Sitzplatz)
  • bei Versammlungen
  • bei religiösen/weltanschaulichen Veranstaltungen/Zusammenkünften

Reduzierung der erlaubten Personenanzahl bei öffentlichen/kulturellen Veranstaltungen auf:

  • max. 100 Personen in geschlossenen Räumen
  • max. 200 Personen unter freiem Himmel

Reduzierung der erlaubten Personenanzahl bei nichtöffentlichen Veranstaltungen auf:

  • max. 30 Personen in geschlossenen Räumen
  • max. 50 Personen unter freiem Himmel

Ausweitung der 2G-Regelung auf:

  • Gaststätten (Zusätzlich: Sperrstunde von 24 bis 5 Uhr am Folgetag)
  • Körpernahe Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinisch notwendiger/pflegerischer/therapeutischer Leistungen)
  • Besuche in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Krankenhäuser etc.
  • Fahrschulen
  • Schulungen in Erster Hilfe

Ausweitung der 2G Plus-Regelung auf:

  • Touristische Übernachtungsangebote
  • Reisebusveranstaltungen
  • öffentliche Veranstaltungen (unabhängig von der Teilnehmerzahl)
  • sexuelle Dienstleistungen

Kein Alkoholausschank im öffentlichen Raum von 24 bis 5 Uhr, kein Alkoholkonsum in festgelegten Bereichen im öffentlichen Raum.