Wer krank ist und deswegen nicht arbeiten kann, lässt sich krankschreiben und bekommt beim Arzt oder bei der Ärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Seit Jahrzehnten ist das so. Nun wird die Krankschreibung Schritt für Schritt digitalisiert. Was das für Versicherte und das Gesundheitswesen bedeutet, dazu antwortet Holger Burchardt, Geschäftsführer der BARMER in Leinefelde-Worbis.

Warum wird die Krankschreibung digitalisiert?

In erster Linie, damit mehr Zeit fürs Wesentliche bleibt – fürs Gesund werden. Wird die Krankschreibung auf digitalem Wege direkt von der Arztpraxis zur Krankenkasse gesendet, müssen das die Versicherten nicht mehr selbst tun. Das spart Aufwand, Zeit und Geld fürs Porto. Und Nachhaltig ist es auch noch! Weniger Papierbescheinigungen bedeuten weniger Papierverbrauch und weniger Briefpost. Und das bedeutet automatisch eine geringere Umweltbelastung.

Können bereits alle Arztpraxen diesen Service bieten?

Aktuell noch nicht, weil die technischen Voraussetzungen noch nicht überall gegeben sind. Seitens der BARMER ist die Technik aber bereits seit einigen Monaten bereit.

Woran lässt sich erkennen, ob eine Arztpraxis schon das digitale Übermittlungsverfahren nutzt?

Welches Verfahren die Arztpraxis einsetzt, lässt sich daran erkennen, ob zwei oder drei Ausdrucke der Krankschreibung vorliegen. Sind es nur zwei – eine Ausfertigung für die eigenen Unterlagen und eine für den Arbeitgeber – handelt es sich bereits um die elektronische Krankschreibung, die den direkten Weg von der Arztpraxis zur Krankenkasse nimmt. Erhalten Versicherte auch den dritten Ausdruck „Für die Krankenkasse“, müssen sie diesen an die Kasse senden, damit sie über die Krankschreibung informiert ist und gegebenenfalls Krankengeld auszahlen kann. Mit der BARMER-App ist das bequem von zuhause aus möglich und es fallen keine Portokosten an.

Zum Arbeitgeber muss die Krankschreibung also weiterhin postalisch gesendet werden?

Derzeit ist das noch so, ja. Aber hieran arbeiten wir gerade. Voraussichtlich ab Juli 2022 werden unsere Versicherten aber auch von diesem Aufwand entlastet. Dann werden wir die benötigten Daten an die Arbeitgeber senden können.

Kann irgendwann komplett auf Krankschreibungen in Papierform verzichtet werden? Bei Banküberweisungen ist das ja auch längst schon so.

Perspektivisch ist auch die Einbindung der elektronischen Krankschreibung in die elektronische Patientenakte (ePA) fest vorgesehen. Damit könnte auch auf den letzten Ausdruck verzichtet werden. Das wird voraussichtlich bereits 2023 oder 2024 soweit sein. Natürlich ist das Nutzen der elektronischen Patientenakte freiwillig.

Ist das elektronische Übermitteln von Krankschreibungen auch wirklich sicher?

Auf jeden Fall! Die BARMER und alle teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte setzen auf die größtmögliche digitale Sicherheit beim Übermitteln persönlicher Daten.

Können Versicherte die Daten dennoch auch selbst einsehen?

Natürlich. Neben den Ausdrucken, die Versicherte derzeit in den Praxen erhalten, gibt es auch die Möglichkeit, die BARMER-App zu nutzen. Im Kompass, einer Funktion der App, können unsere Versicherten alle Daten zu ihrer Arbeitsunfähigkeit und den aktuellen Bearbeitungsstatus innerhalb der BARMER einsehen.

 

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