Seit heute befindet sich der Landkreis Eichsfeld in der Warnstufe 3 des Freistaates Thüringen. Um eine weitere Ausbreitung des Infektionsgeschehens zu vermeiden, hat der Landkreis Eichsfeld die in der Warnstufe 3 vorgesehenen Maßnahmen per Allgemeinverfügung (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nummer 61 vom 02.11.2021: https://www.kreis-eic.de/amtsblaetter.html) erlassen.

Ab Mittwoch, 3. November 2021 gelten folgende Maßnahmen:
• Anwendung der 3-G-Regel
o für den Besuch von Gaststätten in geschlossenen Räumen (ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke, nichtöffentliche Betriebskantinen, deren Betrieb zur Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe oder aufgrund der Beschaffenheit der Arbeitsplätze zwingend erforderlich ist, Nebenbetrieb an den Bundesautobahnen nach den bundesfernstraßenrechtlichen Bestimmungen sowie auf Autohöfen)
o zur Teilnahme an nichtöffentlichen Veranstaltungen sofern hierfür Räumlichkeiten der
Gastronomie, Veranstaltungsstätten oder sonstige vergleichbare Einrichtungen genutzt
werden
o für den Besuch von Schwimmbädern, Freizeit- und Erlebnisbädern und Thermen sowie Saunen, Fitnessstudios und Sporthallen, soweit es sich hierbei um geschlossene Räume handelt, mit Ausnahme des organisierten Sportbetriebes sowie des Schwimm- und Sportunterrichtes gern. ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO in der jeweils geltenden Fassung und einer auf dieser Rechtsgrundlage erlassenen Allgemeinverfügung des TMBJS
o zur Inanspruchnahme entgeltlicher Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken bei der Anreise und wiederholend jeweils spätestens zum Ablauf von 72 Stunden bzw. zwei Mal pro Woche während des Aufenthaltes
• Abweichend von § 14 Abs. 1 und 2 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO gilt für
o öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Höchstteilnehmerzahl von
250 Personen
o nicht öffentliche und private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Höchstteilnehmerzahl von 75 Personen
• Anwendung der 2G oder 3-G-Plus-Regel
o Öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen im Sinne des § 14
ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO in geschlossenen Räumen, insbesondere
o Ausstellungen, Messen, Spezial- und Flohmärkte sowie
o Sportveranstaltungen,
o kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen, Theater-, Kino-, Opern- oder Konzertauffüh-rungen
o Reisebusveranstaltungen
o der Betrieb von Diskotheken, Tanzklubs und sonstige Tanzlustbarkeiten dürfen nur nach den in § 2 Abs. 2 Nr. 15 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO genannten Optionsmodellen (2G oder 3G-Plus) durchgeführt werden. Die Auswahl des Modells obliegt dem jeweiligen Veranstalter oder Betreiber. Bei fortgesetzten bzw. mehreren Veranstaltungen nacheinander ist ein Wechsel des Modells möglich.
• Maskenpflicht
o In Situationen unter freiem Himmel, in denen der Mindestabstand von 1,5 Meter gem. § 1 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO nicht eingehalten werden kann, ist eine qualifizierte Gesichtsmaske nach § 6 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO zu tragen. Dies gilt insbesondere in Warteschlangen, auf Wochen- und Spezialmärkten und im Wartebereich der gekennzeichneten Bushaltestellen und Busbahnhöfe (Verkehrszeichen 224 der StVO).
Nachfolgend erhalten Sie die aktuellen Fallzahlen im Überblick:
Stand: 02.11.2021
Neuinfektionen letzte 24 h: 5*
Patienten stationär: 19**
davon stationär/schwere Verläufe: 6**
Verstorbene: 252* / 255**
Gesamtzahl der Infizierten: 7331*
7-Tages-Inzidenz: 330,80*
*Quelle RKI, 00:00 Uhr
**Quelle LK EIC: 08:00 Uhr
Gemäß den Regelungen des Thüringer Corona-Eindämmungserlasses vom 16. September 2021 befindet sich der Landkreis Eichsfeld derzeit in der Warnstufe 3.
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