Deutschlandweit steigt die COVID-19-Inzidenz in den vergangenen Wochen an. In Sachsen und Thüringen liegt sie deutlich über dem Bundesdurchschnitt, in Thüringen Stand heute nach Information des Robert-Koch-Institutes sogar doppelt so hoch. Eltern sind davon besonders betroffen, sollte ihre Kindertageseinrichtung oder Schule von
einem COVID-19-Fall betroffen sein und die eigenen Kinder in Quarantäne geschickt werden.

In diesem Fall müssen sie Kinderbetreuung und Arbeit unter einen Hut bringen.
Ausweitung Kinderkrankengeld Um Familien in dieser Zeit zu entlasten, hat die Politik die Bezugsdauer für Kinderkrankengeld erhöht. Pro Elternteil stehen im Jahr 2021 30 Tage zur Betreuung des eigenen Kindes zur Verfügung, Alleinerziehende erhalten 60 Tage. Bei mehreren Kindern sind es 45 bzw. 90 Tage.

Des Weiteren können die Kind-Krank-Tage nun auch beantragt werden, wenn z. B. aufgrund von Schul- oder Kitaschließungen die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet ist oder die Präsenzpflicht in den Schulen aufgehoben wurde. Über die aktuellsten Regelungen informiert die AOK PLUS auf ihrer Homepage unter plus.aok.de/kinderkrankengeld.

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