Thüringer Gesundheitsministerium: Ab sofort wird die Impf-Priorisierung zudem auch auf die folgenden Personen aus der Priorisierungsstufe 3 („Erhöhte Priorität“) ausgeweitet:

  • Personen ab 60 Jahren (nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 CoronaImpfV) nur für den Impfstoff „Vaxzevria“ der Firma AstraZeneca (Impfungen vorerst nur in Hausarztpraxen möglich, da in den Impfzentren/-stellen momentan außer dem oben genannten Kontingent für über 70-Jährige kein Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung steht.)
  • Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in weiterführenden Schulen und Berufsschulen tätig sind (nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 CoronaImpfV). Darunter fallen insbesondere:

o   Erzieherinnen und Erzieher

o   Lehrerinnen und Lehrer

o   Personen mit anderen Berufsausbildungsabschlüssen, die in den Einrichtungen tätig sind, beispielsweise Kinderpfleger/innen, Sozialarbeiter/innen etc.

o   Auszubildende und Studierende in diesen Bereichen

o   Küchenmitarbeiter*innen und Hausmeister*innen

o   Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter

Hierzu Gesundheitsministerin Heike Werner: „Wir wollen so schnell wie möglich so viele Menschen wie möglich impfen. Hierfür können wir in einem ersten Schritt die dritte Priorität öffnen. Es gibt jedoch noch nicht genügend Impfstoff, um die Priorisierung aufheben zu können.“

Weitere Informationen unter: www.tmasgff.de/covid-19/impfen

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