Heilbad Heiligenstadt. Am 5. Juni 2023 hat der Aufsichtsrat der KOWO die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit dem Verkauf des Garagenkomplexes am Bahnerstieg besprochen. Rechtsanwalt Fick von der Kanzlei FHRW aus Mühlhausen erläuterte den Mitgliedern dabei die rechtlichen Aspekte.


Die Geschäftsführung der KOWO wurde auf eine zu verbessernde Kommunikation hingewiesen,
die Information an die Pächter hätte früher und ausführlicher erfolgen sollen. De r Verkauf des
Garagenkomplexes am Bahnerstieg ist jedoch rechtlich nicht zu beanstanden. Der zitierte Stadtratsbeschluss vom 31.01.2007 hat keine Wirkung auf die KOWO und keine Wirkung auf einen Verkauf. Auch ein mögliches Vorkaufsrecht greift nicht, da eine wesentliche Voraussetzung, ein Anteil von mindestens 50% an DDR Altverträgen (abgeschlossen vor dem 03.10.1990), nicht erfüllt ist.


Wie Bürgermeister Thomas Spielmann zugesagt hatte, wurden weitere Gespräche mit dem
neuen Eigentümer geführt. Dem Aufsichtsrat konnten daher mögliche Varianten zur Befriedung
der Situation aufgezeigt werden. Dabei wurde ausdrücklich die Kooperationsbereitschaft des
neuen Eigentümers hervorgehoben.


Als Ergebnis wurde festgehalten, dass der geplante Versand neuer Pachtverträge ausgesetzt
wird. Weitere Gespräche mit den Pächtern sollen in Ruhe geführt werden. Einig ist sich der Aufsichtsrat darüber, dass die Veränderungen der aktuellen Situation beim Garagenkomplex am
Bahnerstieg immer mit einer Perspektive zur Entwicklung d es Komplexes verbunden sein muss.
Die Gespräche im Aufsichtsrat und mit den Pächtern hierzu wird Bürgermeister Thomas Spielmann, der auch Vorsitzender des Aufsichtsrates der KOWO ist, jetzt führen. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, die allen Seiten Planungssicherheit gibt.

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