Die Verkehrsministerkonferenz befasste sich in ihrer Tagung am 4. und 5. Mai 2022 in Bremen auch mit der zukünftigen Förderung des Radverkehrs durch den Bund. Dazu erklärt die Thüringer Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij: „Für die Umsetzung der Verkehrswende ist die Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr ein ganz wichtiger Baustein.

Insofern ist das Engagement des Bundes bei der Förderung der Radinfrastruktur ausdrücklich zu begrüßen. Jetzt kommt es aber darauf an, dass der Bund die Förderung über das Jahr 2023 hinaus verstetigt und ausbaut. Nur so können die guten Ansätze auch dauerhaft wirksam werden.“

In diesem Zusammenhang weist sie auf ein spezielles Problem hin. „Für Thüringen ist es besonders wichtig, dass dabei auch die Förderung der Radschnellwege überdacht wird. Thüringen kann aus verschiedenen Gründen die Anforderungen, die an Radschnellwege gestellt werden, nicht erfüllen. Dennoch muss es uns möglich sein, die Mittel für Radschnellwege auch für die Förderung von Radvorrangrouten einsetzen zu können“, fordert Ministerin Karawanskij von Bundesminister Wissing.

Hintergrund
Die Förderung des Bundes für Radschnellwege durch den Bund ist nur möglich, wenn hohe Ansprüche erfüllt werden. Dabei wird u.a. eine Mindestlänge von 10 km und ein Potential von 2000 Radfahrenden pro Tag gefordert. Durch die geringe Dichte der Besiedelung in Thüringen konnten bisher keine Verbindungen identifiziert werden, die diese Kriterien erfüllen. Radvorrangrouten haben ebenfalls einen höheren Standard als übliche Radwege, allerdings sind die Anforderungen nicht so hoch wie bei Radschnellwegen.

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