Bühl: „DDR-Geschiedene brauchen konkrete Zusagen statt warmer Worte“

„Die Ramelow-Regierung hat in dem langen Aushandlungsprozess um einen Härtefallfonds des Bundes für bestimmte Rentnergruppen in Ostdeutschland keine gute Rolle gespielt. Statt jetzt Krokodilstränen zu vergießen, sollte Thüringen seinen eigenen Beitrag leisten, um endlich eine Lösung für die in der DDR geschiedenen Frauen zu finden.“ So hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, die Reaktionen von Landesregierung und der Linken in Thüringen auf die entsprechenden Pläne des Bundes bewertet.

Bühl forderte die Landesregierung auf, „eine konkrete Summe auf den Tisch zu packen, in welcher Höhe Thüringen den Fonds mit zusätzlichen Landesmitteln befüllen müsste, um endlich Gerechtigkeit für die betroffenen Gruppen zu schaffen“.

Im nächsten Schritt müsse die Landesregierung dann auch einen entsprechenden Deckungsvorschlag unterbreiten, sagte Bühl. „Wir helfen den im Rentenüberleitungsgesetz von 1991 benachteiligten Frauen nicht, indem wir wie der Ministerpräsident immer nur reden, am Ende aber nichts machen“, so der CDU-Politiker weiter. „Andere Länder wie Mecklenburg-Vorpommern haben längst Landesmittel für den Fonds zugesagt. Doch die Ramelow-Regierung findet nur warme Worte und mauert weiter, statt zu handeln“, lautet Bühls Kritik.

Hintergrund:

Die in der DDR geschiedenen Frauen wurden im Rentenüberleitungsgesetz von 1991 nicht berücksichtigt. Für sie gilt der Versorgungsausgleich, der in der Bundesrepublik üblich war, nicht. Versorgungsausgleich bedeutet, dass bei einer Scheidung die Rentenpunkte aus der Zeit, in der die Frau nicht oder in Teilzeit gearbeitet hat, um die gemeinsamen Kinder zu versorgen, zwischen Mann und Frau aufgeteilt werden.

Dadurch stehen jene Partner, die zugunsten der Familie zu DDR-Zeiten zurückgesteckt haben, in der Rentenversicherung heute schlechter da. Nach jahrelangem Streit will Bundessozialminister Hubertus Heil nun bis Jahresende einen Härtefallfonds mit 500 Millionen Euro auflegen. Bestimmte Gruppen, wie die in der DDR geschiedenen Frauen, sind darin jedoch nicht berücksichtigt und nach derzeitigem Verhandlungsstand auf zusätzliche Mittel aus den betroffenen Bundesländern angewiesen.

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