Auf Grund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie muss bis 2033 jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. Im Hinblick auf die vielen Millionen Führerscheinbesitzer sollen durch die Staffelung eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

(Quelle: Freistaat Thüringen)

Die Stadt Göttingen informiert:

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde und noch einen Papierführerschein (rosa oder grau) besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2023 gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.

Grundlage ist ein Beschluss der Bundesregierung, nach dem sukzessive der EU-Kartenführerschein genutzt werden soll. Um das Procedere leichter zu organisieren, werden immer nur bestimmte Jahrgänge zum Umtausch aufgerufen. Wer also nach 1964 geboren wurde, muss aktuell noch nichts veranlassen und den Führerschein nicht umtauschen.

Die Jahrgänge 1953 bis 1958 mussten bereits bis zum 19. Juli 2022 den Pflichtumtausch vornehmen. Wer den Tausch bisher versäumt hat, sollte ihn umgehend nachholen.

Betroffen sind aktuell ausschließlich Besitzer von Papierführerscheinen. Termine können in der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Göttingen kurzfristig, auch online, vereinbart werden. Weitere Informationen zum Umtausch von Papierführerscheinen gibt es unter goettingen.de.

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