Für das Jahr 2024 sind drei Wahltermine angekündigt. Am 26. Mai finden die Kommunalwahlen, am 9. Juni die Wahl des Europäischen Parlaments sowie am 1. September die Wahl des Thüringer Landtages statt.

Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen müssen bis zum 12.04.2024 um 18:00 Uhr (44. Tag vor der Wahl) beim Wahlleiter eingereicht werden (siehe § 17 Abs. 1 T hüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG).

Wer wählt den Kreistag?

Antwort der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld:

Die Kreistagsmitglieder werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von 5 Jahren gewählt, siehe § 102 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sowie § 13 Abs. 1 i. V. m. § 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKW G). Der Bürger hat somit unmittelbaren Einf luss auf die Zusammensetzung des Kreistages.

Wahlvorschläge für die Kreistagswahlen können nur von Parteien oder Wählergruppen aufgestellt werden, nicht von Einzelbewerbern (§ 14 Abs. 1 i. V. m. § 27 Abs. 3 ThürKW G). Die Bewerber eines Wahlvorschlages für eine Partei oder Wählergruppe müssen nicht Mitglieder dieser Partei oder Angehörige der Wählergruppe sein. Jedoch können Parteien und Wählergruppen entsprechende Beschränkungen in ihren Statuten regeln.

Wahlen Gemeinderäte u.a.:

Am 26.05.2024 finden neben den Landrats- und Kreistagswahlen im Landkreis Eichsfeld
auch Gemeinderats- , Ortsteil – und Ortschaftsbürgermeisterwahlen sowie Ortsteil- und
Ortschaftsratswahlen statt , ebenso in einigen Gemeinden auch Bürgermeisterwahlen. Am
Tag der Europawahl (09.06.2024) finden dann mögliche Stichwahlen statt.

Print Friendly, PDF & Email