Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert: Verschiedene Meinungsforschungsinstitute führen am Wahltag vor einzelnen ausgewählten Wahllokalen anonyme Wählerbefragungen durch. Die Befragung der Wählerinnen und Wähler nach ihrer Stimmabgabe ist keine amtliche statistische Erhebung. Die Befragung vor dem Wahllokal durch die Meinungsforschungsinstitute ist zulässig, allerdings ist niemand dazu verpflichtet, eine Auskunft über seine Stimmabgabe bei der Wahl zu geben.

Wir verzichten auf Gendersternchen u.a. - denn: Im Plural heißt es, die Lehrer (männlich und weiblich), im Singular für eine Frau, die Lehrerin und für einen Mann, der Lehrer. Die deutsche Sprache diskriminiert damit niemand.