Das Thüringer Sozialministerium lobt zum 28. Mal den Thüringer Tierschutzpreis aus. Auch in diesem Jahr werden Einzelpersonen oder Gruppen ausgezeichnet, die sich im Freistaat Thüringen durch herausragendes Engagement und durch Initiativen zur Förderung des Tierschutzes besonders hervorgetan haben.

„Für den Preis können sich sowohl Privatpersonen, Initiativen und Vereine als auch landwirtschaftliche Betriebe bewerben, die im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten entscheidend zum Schutz und zum Wohl von Tieren beitragen. Mit dem Tierschutzpreis möchten wir als Landesregierung solche Beispiel gebenden Initiativen würdigen und ins Licht der Öffentlichkeit rücken. Denn Tierschutz geht uns alle an“, so Ministerin Werner.

Vorschläge für die Auszeichnung können bis zum 30. Juni 2022 beim Thüringer Sozialministerium unter der folgenden Anschrift eingereicht werden:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

„Thüringer Tierschutzpreis, Werner-Seelenbinder-Straße 6, 99096 Erfurt

Die Vorschläge sollten eine kurze Tätigkeits- oder Projektbeschreibung einschließlich einer Begründung enthalten. Die Preisverleihung soll in festlichem Rahmen unter Bezugnahme auf den Welttierschutztag am 26. September 2022 im Augustinerkloster Erfurt stattfinden.

Weitere Informationen:

Worum geht es bei der Ausschreibung konkret?

Außerordentliche Leistungen für den Tierschutz werden in zwei Bereichen ausgezeichnet:

  1. Karitativer Tierschutz: Der außergewöhnliche Einsatz zur Unterbringung, Betreuung und Pflege von herrenlosen Tieren und Fundtieren, die Betreuung dieser Tiere in Tierheimen oder Tierauffangstationen sowie die Gestaltung artgerechter Tierheimplätze werden ausgezeichnet. Auch die Unterstützung und Hilfe für in Not geratene Tiere sowie die Vermittlung herrenloser Tiere in ein neues zu Hause wird gewürdigt. Ein Fokus in dieser Kategorie kann auch auf der Vermittlung des Tierschutzgedankens an Kinder und Jugendliche liegen. Es können Projekte mit besonderem Engagement im pädagogischen Bereich oder für die bemerkenswerte Vermittlung des Tierschutzgedankens in der Öffentlichkeit ausgezeichnet werden.
  2. Artgerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere: Hierbei werden Betriebe geehrt, welche sich durch eine besonders tierschutzgerechte Haltung und Betreuung hervortun und somit eine Vorbildfunktion erfüllen. Dies kann anhand besonders herausragender betrieblicher Kenndaten, der durchgeführten Eigenkontrollen oder der Berücksichtigung ethologischer und tierartspezifischer Bedürfnisse zum Ausdruck kommen. Auch zukunftsweisende und besonders innovative Tierhaltungssysteme können ausgezeichnet werden.

Wer kann sich beteiligen, was muss wo eingereicht werden, wie sieht das Verfahren aus?

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände und Vereine sind aufgerufen, ihnen bekannte Initiativen in den genannten Kategorien für eine Auszeichnung mit dem Thüringer Tierschutzpreis vorzuschlagen.

Alle eingesandten Vorschläge werden durch den Thüringer Tierschutzbeirat geprüft, diskutiert und bewertet. Die Mitglieder des Beirates, welcher sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Landestierschutzverbandes, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, des Thüringer Bauernverbandes, der Tierzuchtverbände, der Landestierärztekammer Thüringen, des Thüringer Landwirtschaftsministeriums sowie des Thüringer Sozialministeriums zusammensetzt, unterbreitet anschließend dem für Tierschutz zuständigen Ministerium einen Vorschlag zur Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger.

Welche Preise werden vergeben?

In jeder Kategorie können jeweils bis zu drei Preise vergeben werden, welche ausgelobt sind mit einer Gesamtsumme von 3.000 Euro im Bereich des karitativen Tierschutzes und ebenfalls einer Gesamtsumme von 3.000 Euro im Bereich der artgerechten Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere.

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