Ob im Sportverein, auf dem Dorfplatz oder im Feuerwehrverein – die Fußball-Weltmeisterschaft bringt Menschen zusammen. Damit Vereine und gemeinnützige Organisationen in Thüringen Public Viewing-Veranstaltungen unkompliziert organisieren können, greift auch bei Übertragungen der Fußball-WM 2026 sowie den Vorbereitungsspielen der deutschen Nationalmannschaft der bestehende GEMA-Pauschalvertrag des Freistaats Thüringen.
Kleinere gemeinnützige Organisationen können sich damit die GEMA-Gebühren für einzelne Public Viewing-Angebote über den bestehenden Pauschalvertrag des Landes übernehmen lassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass kein Eintritt erhoben wird und die Veranstaltungsfläche 500 Quadratmeter nicht überschreitet.
„Die Fußball-WM ist weit mehr als nur sportlicher Wettbewerb. Gerade große Turniere schaffen gemeinsame Momente, bringen Menschen ins Gespräch und verbinden Generationen und Lebenswelten. Genau das leisten auch unsere ehrenamtlich getragenen Vereine Tag für Tag: Sie stiften Identität und stärken den Zusammenhalt vor Ort. Public Viewing im Verein ist deshalb mehr als gemeinsames Fußballschauen – es ist gelebte Gemeinschaft. Deshalb wollen wir diejenigen unterstützen, die solche Begegnungen möglich machen“, erklärt Thüringens Minister für Sport und Ehrenamt und Chef der Staatskanzlei, Stefan Gruhner.
Die Regelung gilt für Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Fußball-WM ab dem 11. Juni 2026 sowie bereits für die Vorbereitungsspiele der Nationalmannschaft ab dem 31. Mai 2026.
Zu beachten ist, dass sich der bestehende Abgeltungsumfang von bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Organisation durch die Public Viewing-Regelung nicht erhöht.
Wichtig für die Kostenübernahme ist außerdem, dass die jeweilige Veranstaltung rechtzeitig über das GEMA-Onlineportal unter dem Button „Public Viewing Event“ angemeldet wird.
Weitere Informationen zur Anmeldung und zu den Voraussetzungen finden sich unter: