Die CDU-Landtagsfraktion hat diese Woche die Debatte aufgemacht, wie weit die ideologisch motivierte Veränderung der deutschen Sprache gehen darf. Sie ist  der Ansicht, dass es an Zeit ist, hier ein klares Stoppschild aufzustellen. Dazu wurde ein Positionspapier erarbeitet mit folgendem Inhalt:

Ausgangslage
Sprache wird von Menschen gelebt. Sie entwickelt sich aus dem Leben und verändert sich fortwährend. Gesellschaftlicher Wandel, generationenspezifische Kommunikation, wissenschaftliche, technische und globale Entwicklungen machen diesen ständigen Veränderungsprozess erforderlich. Veränderungen setzen sich dann durch, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Sprechenden allgemein akzeptiert werden.

In diesem Sinne wirkt auch der Rat für deutsche Rechtschreibung. Er ist ein zwischenstaatliches Gremium mit dem staatlichen Auftrag, die „Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthographischen Regelwerks im Unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln“.

Dem Rat für deutsche Rechtschreibung gehören 41 Mitglieder aus sieben europäischen Ländern und Regionen an. Neben fachlich ausgewiesenen Wissenschaftler sind im Rat Sprachpraktiker aus dem Verlagswesen, der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, aus dem pädagogischen sowie aus dem journalistischen und schriftstellerischen Bereich vertreten. Dies zeigt deutlich, welche Bedeutung unserer Sprache im gesamten deutschsprachigen Kommunikationsraum, bei der Rechtssetzung, der Bildung,
der öffentlichen Verwaltung und nicht zuletzt auch im Bereich der öffentlichen Medien zukommt.

In seiner Sitzung am 26. März 2021 bekräftigte der Rat seine Auffassung, dass alle Menschen sensibel entsprechend ihres Geschlechts angesprochen werden sollten. Dies ist allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe. Allein die Änderung orthographischer Regeln und der Rechtschreibung wird keine sensible Ansprache erzeugen. Im Gegenteil: Menschen werden durch verwirrende Änderungen der deutschen Sprache ausgegrenzt – wie etwa die 6 Millionen Deutschen, die
nicht richtig lesen und/oder schreiben können.

Der Rat hat vor diesem Hintergrund die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.“ Für Schulen, Verwaltung und Rechtspflege gilt dieses Regelwerk.

Diese Empfehlung spiegelt das Stimmungsbild der deutschen Gesellschaft wider. Nach einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest Dimap sprechen sich 65 Prozent der Bevölkerung gegen eine stärkere Berücksichtigung unterschiedlicher Geschlechter in der deutschen Sprache aus.

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag schließt sich der Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung vollinhaltlich an. Wir sind der festen Meinung, dass Sprache einen und zusammenführen muss, sie darf nicht ausschließen. Lebendige Sprache zeichnet sich aus durch Verständlichkeit, Praxis-Positionspapier zur Gendersprache
tauglichkeit in der Anwendung und gesellschaftlicher Akzeptanz der Regeln.

Ein Zwang zum Gendern spaltet aber die Gesellschaft und beeinträchtigt das Miteinander. Dass die korrekte, amtliche deutsche Sprache zu Punktabzügen etwa in studentischen Arbeiten führen kann oder ein VW-Mitarbeiter vor Gericht klagen muss, weil er als Angestellter nicht gendern möchte, ist grotesk. Daher beschließen wir folgende Positionierung:

1. Die deutsche Sprache muss in allen Bereichen der öffentlichen Kommunikation einheitlich rechtssicher, grammatikalisch und orthographisch eindeutig und unbeeinflusst von gesellschaftlichen Strömungen sein und sich auf der Grundlage des Grundgesetzes befinden. Dies schließt alle öffentlichen Bereiche, somit auch die öffentlich-rechtlichen Medien ein.

2. Besonders mit Blick auf eine verlässliche Rechtssetzung, adressatengenaue staatliche und kommunale Verwaltung und den Anspruch an eine unvoreingenommene öffentliche Berichterstattung ist das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung als Grundlage einer öffentlichen Kommunikation anzuwenden.

3. Erfolgreiche Bildung und wissenschaftlicher Fortschritt basieren ebenfalls auf einem einheitlichen Sprachgebrauch. Dieser ist in allen Bildungseinrichtungen konsequent umzusetzen.

4. Öffentlich-rechtliche Medien, Verwaltungen, das deutsche Rechtssystem, Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sollten auf der Grundlage der aktuellen Rechtschreibung und Grammatik kommunizieren und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Verlässlichkeit des deutschen Staates sicherstellen.

5. Eine Politik, welche Geschlechtersensibilität weniger als gesellschaftliche Aufgabe begreift, sondern als sprachliches Dogma vor sich herträgt, wirkt ausgrenzend – gerade für integrationswillige Migranten, aber auch für die rund sechs Millionen Erwachsenen in Deutschland, die nicht richtig schreiben und /oder lesen können. Wir wollen eine einheitliche, orthographisch und grammatikalisch korrekte, verständliche und eindeutige Sprache, um die Sprachförderung aller zu ermöglichen.

6. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist in vielen Lebensbereichen ein wichtiger Baustein für das Gelingen gesellschaftlicher Integration und oftmals notwendige Basisvoraussetzung für berufliche Qualifikation.

7. Mit der bestehenden Vielfalt und Klarheit ist es bereits auf der Grundlage des aktuellen Regelwerkes möglich, adressatengerecht, geschlechterspezifisch und im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes öffentlich diskriminierungsfrei zu kommunizieren. Positionspapier zur Gendersprache Seite

8. Darüberhinausgehende Änderungen in der öffentlichen Kommunikation, insbesondere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen wie beispielsweise „Gender-Stern“, „Gender-Gap“, „Binnen-I“ oder innerer Doppelpunkt und deren Übernahme in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung lehnen wir ab.

9. Für uns ist die deutsche Sprache wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie und unabdingbarer Bestandteil unserer kulturellen Identität. Sie zu pflegen und zu erhalten, ist uns deshalb eine Verpflichtung.

10. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag sieht die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich eben nicht an der Verfremdung unserer deutschen Sprache orientiert, sondern in allen Lebensbereichen das Maß unseres politischen Handelns bildet.

11. Wir stellen fest, dass Gendersprache die gesellschaftlich ebenso gewünschte wie notwendig Inklusion behindert. Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen sowie alle, die auf „Leichte Sprache“ angewiesen sind, werden vor unnötige Hürden gestellt und in ihrer kommunikativen Teilhabe behindert.

12. Das Bekenntnis der CDU-Landtagsfraktion Thüringen zur Vollendung einer gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens steht dem vorliegenden Positionspapier in keinster Weise entgegen.