In den letzten Tagen wurde über elektronische Medien die Nachricht verbreitet, dass der Landkreis Eichsfeld in Leinefelde eine leerstehende Halle zur Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen angemietet habe, was zunächst erst einmal zutreffend ist.


Der Landkreis ist gesetzlich zur Unterbringung der ihm quotal zugewiesenen Flüchtlinge verpflichtet. Wiederholt erklärte „Aufnahmestopps “ führten bestenfalls zu einer zeitlichen Streckung der angekündigten Zuführungen . Eine generelle inhaltliche Reaktion des Landes war bis heute damit nicht verbunden.

Vor diesem Hintergrund muss der Landkreis alle sich bietenden Unterbringungsmöglichkeiten nutzen und ist dankbar für jede sich bietende Lösung. Bisher dürfte es uns einigermaßen gelungen sein, diese unabwendbare Verpflichtung relativ konfliktarm mit der eigenen Bevölkerung gelöst zu haben.

Ich hoffe, dass uns das auch weiterhin möglich sein wird. Im Hinblick auf die in Leinefelde angemietete Halle sind wir bemüht, nur solche Menschen dort unterzubringen, welche ein der hiesigen Kultur entsprechendes Verhalten
erwarten lassen.
Dr. Werner Henning, Landrat

Anm.d.Redaktion: Über die sozialen Netzwerke wurde geschrieben, dass der Landkreis Eichsfeld eine Halle eines heimischen Ladenbauers mitten in der Stadt für 15 000 Euro im Monat anmietet, um Flüchtlinge dort unterzubringen.

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