Thüringen. Für viele Arbeiten am Schornstein und an der Heizung können Hauseigentümer selbst einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb auswählen. Ein Preisvergleich kann sich lohnen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.
Die freie Wahl gilt etwa für die Schornsteinreinigung, Abgasmessungen und regelmäßige Kontrollen der Abgaswege. Die Betriebe legen ihre Preise dafür selbst fest. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb darauf achten, dass jeweils dieselben Leistungen enthalten sind, rät Energieexpertin Ramona Ballod.
Für bestimmte Pflichtkontrollen bleibt jedoch der zuständige Bezirksschornsteinfeger verantwortlich. Dazu gehört die sogenannte Feuerstättenschau. Dabei prüft er die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerungsanlagen. Diese Kontrolle findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt, mit mindestens drei Jahren Abstand.
Der Bezirksschornsteinfeger stellt auch den Feuerstättenbescheid aus. Darin steht, welche Arbeiten bis wann erledigt werden müssen. Außerdem übernimmt er die baurechtliche Abnahme neuer oder veränderter Feuerungsanlagen. Änderungen oder Stilllegungen müssen ihm mitgeteilt werden – in bestimmten Fällen auch der Austausch von Fenstern.
Beim Wechsel auf den Nachweis achten
Wer einen anderen Betrieb beauftragen möchte, braucht dafür keine Genehmigung. Hauseigentümer müssen aber nachweisen, dass die vorgeschriebenen Arbeiten rechtzeitig erledigt wurden.
Dafür stellt der beauftragte Betrieb ein Formblatt aus. Dieses müssen Eigentümer spätestens 14 Tage nach den Arbeiten an den Bezirksschornsteinfeger absenden. Dort muss es spätestens 14 Tage nach Ablauf der im Feuerstättenbescheid genannten Frist angekommen sein.
Der neue Betrieb kann den Nachweis auch direkt verschicken. Die Verantwortung dafür, dass er rechtzeitig ankommt, bleibt jedoch beim Hauseigentümer. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich die Übermittlung bestätigen zu lassen.
Vor einem Wechsel lohnt deshalb ein Blick in den Feuerstättenbescheid: Welche Arbeiten stehen an, welche Fristen gelten und was kosten die Leistungen bei anderen Betrieben?
Fragen zur Heizung und zu möglichen Energieeinsparungen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine gibt es unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 809 802 400. Die Beratung ist in Thüringen kostenfrei.

