Wer einen Riester-Banksparplan bei einer Sparkasse abgeschlossen hat, sollte die Unterlagen zur Auszahlung genauer ansehen. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands können dabei Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten von mehr als 1.000 Euro anfallen. Das schmälert das angesparte Guthaben und damit die spätere Rente.
Der Verband prüft deshalb Sammelklagen gegen verschiedene Sparkassen und sucht Betroffene. Angesprochen sind Menschen, die bereits eine Rente aus ihrem Sparkassen-Riester-Banksparplan erhalten. Auch wer kurz vor der Auszahlung steht und schon ein Angebot mit Angaben zu den Kosten bekommen hat, kann sich melden.
Ob solche Kosten zulässig sind, ist rechtlich umstritten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale hat der Bundesgerichtshof 2023 eine in Sparkassen-Riesterverträgen verwendete Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten wegen mangelnder Transparenz für unwirksam erklärt. Ob weitere Rückzahlungsansprüche bestehen und gegen welche Sparkassen eine Sammelklage infrage kommt, soll nun geprüft werden.
Betroffene können ihre Erfahrungen unter sammelklagen.de/verfahren/riesterrente schildern. Wer freiwillig seine E-Mail-Adresse hinterlässt, kann über eine mögliche Klage informiert werden.
Eine Einsendung per Post ist ebenfalls möglich. Benötigt werden Kopien des Riester-Vertrags einschließlich der Vertragsbedingungen sowie Schreiben zur Auszahlung, in denen die Kosten aufgeführt sind. Originale sollen nicht verschickt werden.
Die Anschrift lautet: Verbraucherzentrale Bundesverband, Sammelklagen: Riester, Rudi-Dutschke-Straße 17, 10969 Berlin.

