Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat in dieser Woche vorgeschlagen, das bereits existierende Kreditprogramm „Corona Spezial“ des Landes zu nutzen, um Unternehmen u.a. der Dienstleistungswirtschaft, des Handwerks – insbesondere auch des Friseurhandwerks – und des Einzelhandels als Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung der Überbrückungshilfe III ein zinsloses Darlehen anzubieten.
„Um schneller starten zu können, wollen wir vorübergehend Mittel umschichten, die das Wirtschaftsministerium für andere Zwecke aus dem Corona-Sondervermögen erhalten soll“, fasst Tiefensee das Vorgehen zusammen. Damit könnten im ersten Schritt rund 20 Millionen Euro bereitgestellt werden, die genutzt werden sollen, um die Liquidität der Betriebe zu sichern. Eine Rückzahlung der Kredite könne dann mit Mitteln aus der Überbrückungshilfe III erfolgen.
Für eine zügige Mittelbereitstellung sei es jetzt allerdings vorrangig, dass der Landtag bzw. dessen Haushalts- und Finanzausschuss (HuFA) den Wirtschaftsplan 2021 für das Sondervermögen zügig in Kraft setze, betonte Tiefensee. Das ist die Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Wirtschaftsministeriums. „Sollte es darüber hinaus Bedarf geben, gibt es sowohl auf seiten der Landesregierung als auch auf der der Abgeordneten eine hohe Bereitschaft, diese Summe weiter aufzustocken“, so Tiefensee. „Corona Spezial“ ist ein Darlehensprogramm, über das Thüringer Unternehmen zinslose Kredite von bis zu 50.000 Euro erhalten können. Das Darlehen muss unabhängig von der Überbrückungshilfe III direkt bei der Thüringer Aufbaubank beantragt werden.
Im Hinblick auf entsprechende Forderungen betonte Tiefensee erneut, dass die Landesregierung keinen zuschussbasierten „Vorausfonds“ aus Landesmitteln auflegen könne, aus dem Bundeshilfen vorfinanziert würden. „Dieser Vorschlag ist vom Tisch – nur die CDU hat es noch nicht verstanden“, sagte Tiefensee. Ein solcher „Vorausfonds“ mit dem Ziel landesspezifischer Abschlagszahlungen für ein Bundesprogramm und damit eines Vorabzuschusses durch das Land sei schon wegen des fehlenden Zugriffs auf die Bundes-Datenplattform nicht möglich. Außerdem sei die Refinanzierung dieser Vorauszahlung aus Bundesmitteln nicht gewährleistet.