Mit der Verkündung der aktualisierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gestern lockert Thüringen die Infektionsschutzmaßnahmen für den organisierten Sport. Folgende Regeln gelten in der Übergangsphase vom 19. März 2022 bis zum 2. April 2022:

· Keine Zugangsbeschränkungen für Sporttreibende;

· Für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen gelten im Innenbereich 3G-Zugangsbeschränkungen.

· Die Anzeigepflicht für Sportveranstaltungen beim örtlichen Gesundheitsamt entfällt.

· Bei der Durchführung des organisierten Sportbetriebs ist die Anwendung der jeweiligen vereins- und sportartspezifischen Hygienekonzepte sicherzustellen. Anlagenspezifische Infektionsschutzanforderungen des Trägers der Sportanlage sind zusätzlich zu beachten.

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