Duderstadt/Erfurt (BiP). Am heutigen Dienstag (16. Juni 2026) wurde am Amtsgericht Duderstadt das Gerichtsverfahren gegen einen Priester des Bistums Erfurt eröffnet. Gegenstand der Anklage waren der Besitz und die Weitergabe kinder- und jugendpornografischer Dateien.
Das Verfahren endete mit einem Schuldspruch; der Angeklagte wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt sowie zur Zahlung von 3.000 € an den Kinderschutzbund Göttingen und zur Fortsetzung seiner Therapie.
Sofern keine Berufung eingelegt wird, ist das Urteil in einer Woche rechtskräftig.
Nachdem die Polizeiinspektion Göttingen die Bistumsleitung am 30. März 2022 über die Beschlagnahme elektronischer Geräte des Angeklagten informiert hatte, wurde dieser umgehend bis zur Klärung der Vorwürfe von Bischof Ulrich Neymeyr vom geistlichen Dienst freigestellt. Außerdem wurde ihm jegliche kirchliche Amtshandlung untersagt.
Nach Feststehen des Gerichtsurteils durch das Amtsgericht Duderstadt beginnt das kirchenrechtliche Verfahren, welches bereits im Mai 2022 eingeleitet wurde. Sobald die Untersuchungen auf Bistumsebene abgeschlossen sind, werden die Akten an den Vatikan übermittelt. Die endgültige kirchenrechtliche Entscheidung in Bezug auf den Angeklagten wird in Rom getroffen.