Duderstadt. Aufgrund der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020 und der Änderungsverordnung vom 27.11.2020 bleiben folgende Regelungen für die Stadt Duderstadt weiterhin in Kraft: 

Im Bereich der Stadt Duderstadt bleiben folgende Einrichtungen zunächst bis einschließlich 20.12.2020 weiterhin geschlossen: 

– Gästeinformation im Historischen Rathaus 

– Stadtbibliothek im Historischen Rathaus 

– Ausstellung im Historischen Rathaus 

– Heimatmuseum 

– Schützenmuseum 

– Städtische Sporthallen  

– Mehrzweckgebäude / -hallen und 

– Jugendräume in den Ortsteilen 

Stadthaus 

Mit Blick auf die Serviceleistungen der Stadtverwaltung bittet der Bürgermeister um die Vermeidung von persönlichen Besuchen im Stadthaus. Die Mitarbeiter stehen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Sollte ein Besuch notwendig sein, so wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Besucher werden gebeten, den Haupteingang von der Worbiser Straße für den Zutritt zu nutzen. 

Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet: 

Montag – Mittwoch: 8.30 – 15.30 Uhr 

Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr 

Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr 

Samstag: 10.00 – 12.30 Uhr 

Eine gesonderte Regelung der Öffnungszeiten des Stadthauses zwischen den Weihnachtstagen und dem  Jahreswechsel erfolgt rechtzeitig.

Gästeinformation 

Die Gästeinformation ist vorerst bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen. Sie ist aber von Montag – Freitag von  10.00 Uhr bis 16.30 Uhr per Mail an info@duderstadt.de oder telefonisch unter 05527 / 841-200 erreichbar. 

Allgemeines 

Der Zugang zu städtischen Einrichtungen ist nur mit einer  Mund-Nasen-Bedeckung möglich („Maskenpflicht“). Als  Mund-Nasen-Bedeckung ist jede textile Barriere, die  aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine  Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln  durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern,  unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten  Schutzkategorie, anzusehen. Geeignet sind auch Schals,  Tücher, Buffs, selbst hergestellte Masken oder Ähnliches  aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material.  

Wenn eine Person über eine Befreiung zum Tragen einer  Mund-Nasen-Bedeckung verfügt, wird zunächst um  Klärung ihres Anliegens auf telefonischem oder digitalem  Weg gebeten. 

Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite  des Landes Niedersachsen. 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften der-landesregierung-185856.html 

Auf dieser Seite finden Sie auch Antworten auf diverse  Fragestellungen zu den rechtlichen Vorgaben. Haben Sie bitte Verständnis und helfen Sie bitte in den  kommenden Wochen weiterhin aktiv mit, die Ausbreitung  der Pandemie einzudämmen, sodass wir diese schwierige  Zeit für Sie, unsere Unternehmen und Einrichtungen  möglichst alle gesund überstehen! 

Alles Gute! 
Ihr
Thorsten Feike
Bürgermeister von Duderstadt