Duderstadt. Aufgrund der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020 und der Änderungsverordnung vom 27.11.2020 bleiben folgende Regelungen für die Stadt Duderstadt weiterhin in Kraft:
Im Bereich der Stadt Duderstadt bleiben folgende Einrichtungen zunächst bis einschließlich 20.12.2020 weiterhin geschlossen:
– Gästeinformation im Historischen Rathaus
– Stadtbibliothek im Historischen Rathaus
– Ausstellung im Historischen Rathaus
– Heimatmuseum
– Schützenmuseum
– Städtische Sporthallen
– Mehrzweckgebäude / -hallen und
– Jugendräume in den Ortsteilen
Stadthaus
Mit Blick auf die Serviceleistungen der Stadtverwaltung bittet der Bürgermeister um die Vermeidung von persönlichen Besuchen im Stadthaus. Die Mitarbeiter stehen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Sollte ein Besuch notwendig sein, so wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Besucher werden gebeten, den Haupteingang von der Worbiser Straße für den Zutritt zu nutzen.
Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag – Mittwoch: 8.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr
Samstag: 10.00 – 12.30 Uhr
Eine gesonderte Regelung der Öffnungszeiten des Stadthauses zwischen den Weihnachtstagen und dem Jahreswechsel erfolgt rechtzeitig.
Gästeinformation
Die Gästeinformation ist vorerst bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen. Sie ist aber von Montag – Freitag von 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr per Mail an info@duderstadt.de oder telefonisch unter 05527 / 841-200 erreichbar.
Allgemeines
Der Zugang zu städtischen Einrichtungen ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung möglich („Maskenpflicht“). Als Mund-Nasen-Bedeckung ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, anzusehen. Geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, selbst hergestellte Masken oder Ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material.
Wenn eine Person über eine Befreiung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verfügt, wird zunächst um Klärung ihres Anliegens auf telefonischem oder digitalem Weg gebeten.
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften der-landesregierung-185856.html
Auf dieser Seite finden Sie auch Antworten auf diverse Fragestellungen zu den rechtlichen Vorgaben. Haben Sie bitte Verständnis und helfen Sie bitte in den kommenden Wochen weiterhin aktiv mit, die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen, sodass wir diese schwierige Zeit für Sie, unsere Unternehmen und Einrichtungen möglichst alle gesund überstehen!
Alles Gute!
Ihr
Thorsten Feike
Bürgermeister von Duderstadt