Seit Juli 2022 gilt in Deutschland eine neue Reform des Mietspiegelrechts. Demnach sind alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Für Göttingen gab es bislang keinen Mietspiegel. Das soll sich nun ändern:

Der Rat der Stadt hat sich entschieden, für das Jahr 2023 einen sogenannten einfachen Mietspiegel zu erstellen. Dieser wird ein differenziertes Bild der bestehenden Mieten in Göttingen liefern. Das ermöglicht es den Menschen, sich einen Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten zu verschaffen. Damit bildet der Mietspiegel zukünftig die Basis für die Gestaltung der Mieten vor Ort und hilft als neutrales und kostenfreies Vergleichsinstrument für Mieterinnen und Vermieterinnen, Mietstreitigkeiten zu vermeiden.

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Aufgrund der großen Bedeutung des Mietspiegels bittet die Stadt die Mieter und Vermieter darum, sich an der freiwilligen Befragung zu beteiligen. Die Befragung findet in der Zeit von September bis Oktober als reine Online-Befragung statt. Zu erreichen ist sie unter der Kurz-URL www.goe.de/mietspiegel. Die Erhebung für den Göttinger Mietspiegel ist so angelegt, dass eine gute Datengrundlage für einen einfachen Mietspiegel gewonnen werden kann. Hierzu gehört auch, dass alle im Stadtgebiet tätigen Großvermieter in die Erhebung einbezogen werden; sie sind nach der Mietspiegelverordnung zu einer Antwort verpflichtet.

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