Das Thüringer Sozialministerium hat in dieser Woche eine neue Webseite für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) veröffentlicht. Mit dem neuen Informationsangebot sollen die Menschen in Thüringen einfacher und schneller relevante Informationen über das Landesprogramm erhalten.

 Dazu erklärt Sozialministerin Heike Werner: „Wir sind 2017 mit einem klaren Ziel in die Modellphase des Landesprogramms gestartet: Wir wollten neue Wege für eine moderne Familienpolitik in Thüringen ebnen. Mittlerweile läuft das Landesprogramm seit zwei Jahren thüringenweit. Diese Arbeit, vor allem die konkrete Umsetzung in der Praxis, möchten wir für die Bürgerinnen und Bürger noch transparenter machen. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir die Außendarstellung des Programms übersichtlicher und verständlicher gestalten konnten. Dabei haben uns besonders auch die Hinweise der Planerinnen und Planer des Landesprogramms in den Kommunen geholfen.“

Auf der Internetseite www.lsz-thueringen.de finden Sie neben allgemeinen Informationen über das Programm auch den jeweiligen lokalen Ansprechpartner bzw. die lokale Ansprechpartnerin, Praxisbeispiele sowie fachliche Informationen für Partnerinnen und Partner, die an der Umsetzung beteiligt sind. Die Seite soll zukünftig um weitere lokale Praxisbeispiele ergänzt werden.

Dazu Werner: „Wir sehen in immer mehr Landkreisen und Städten, wie neue Ideen und Projekte bedarfsgerecht entwickelt werden. Vom Bürgerbus über den Dorfkümmerer bis hin zum Familienpass. Dadurch können wir tatsächlich eine spürbare Verbesserung der Lebensverhältnisse erreichen. Ich freue mich deshalb sehr, dass das Programm in den Kommunen so gut angenommen wird. Das möchten wir gerne noch stärker nach außen vermitteln.“

 Hintergrund:

Mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ hat Thüringen die Familienpolitik neu ausgerichtet: Egal ob Familienzentrum, Seniorenbeauftragte, Pflegestützpunkt oder Bürgerbus – was in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet seit Anfang 2019 nicht mehr das Land Thüringen, sondern jeder Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt selbst. Die Angebote werden lokal geplant und umgesetzt – dort, wo sie auch benötigt werden.

Zum 1. Januar 2020 werden 20 der 23 Gebietskörperschaften das Landesprogramm in der Stufe 3 umsetzen. Das heißt, in diesen Landkreisen und kreisfreien Städten liegt eine Bedarfsplanung vor, die es nun ermöglicht, Angebote zielgerichtet zu gestalten und neue Projekte umzusetzen. Dafür erhalten die Kommunen zusätzliche Gelder vom Land. Insgesamt stehen jährlich mindestens zehn Millionen Euro für das Landesprogramm zur Verfügung. Das ist im Familienfördergesetz festgeschrieben. Im Jahr 2020 betrug die Fördersumme insgesamt 14 Millionen Euro.

Auch im nächsten Jahr sollen wieder deutlich mehr als zehn Millionen Euro in die Familienförderung fließen. Geplant sind Ausgaben in der Höhe von etwa 15 Millionen Euro (vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses).

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