Aufgrund der zahlreichen Geflügelpestausbrüche in deutschen Hausgeflügelbeständen und der nachweislich starken Verbreitung des Virus bei Wildvögeln ist in dieser Wintersaison perspektivisch mit einer noch längeren Aufstallungszeit als im vergangenen Jahr zu rechnen, teil das Landratsamt Eichsfeld mit.

Auch bei einem (sich wahrscheinlich über Wochen hinziehenden) Verbot der Freilandhaltung müssen die Grundbedürfnisse des gehaltenen Geflügels gesichert sein. Die dauerhafte Unterbringung der Tiere in handelsüblichen Käfigen ist nicht gestattet. Beachten Sie daher die Größe Ihres Stalles im Verhältnis zur Besatzdichte. Hühner benötigen neben Futter- und Wassertrögen auch Sitzstangen, Scharrmöglichkeit und Legenest; Wassergeflügel benötigt eine Bademöglichkeit.

Sollten sich Differenzen ergeben, muss frühzeitig Abhilfe geschaffen werden, um nicht erst im Fall eines Ausbruches nach Lösungswegen suchen zu müssen. Daher ist jeder Geflügelhalter angehalten, seine Unterbringungsmöglichkeit selbstkritisch zu überprüfen und ggf. anzupassen, um eine tierschutzkonforme Haltung auch bei längerer Stallpflicht zu gewährleisten.

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