Zum neuen Jahr wird die anderthalb Jahre alte Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Thüringen für weitere drei Jahre (bis Ende 2023) verlängert. Grundstückseigentümer erhalten damit weiterhin den erhöhten Zuschuss für den Ersatz-Neubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage.

„Damit schützen wir unsere Gewässer und setzen eine faire Kostenverteilung bei Abwasseranschlüssen auf dem Land um. Die Förderrichtlinie ist ein erfolgreicher Teil unseres Abwasserpaktes mit dem Gemeinde- und Städtebund“, so Umweltministerin Anja Siegesmund.

Mit der Verlängerung der Förderrichtlinie bleibt es dabei:

  • Für den Ersatz-Neubau einer Kleinkläranlage für 4 Einwohner erhöhte sich seit August 2018 der Grundzuschuss von 1.500 € auf 2.500 € zuzüglich 250 € für jeden weiteren Einwohner (zuvor 150 €).
  • Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage für 4 Einwohner stieg der Grundzuschuss von 750 € auf 1.250 € zuzüglich 125 € für jeden weiteren Einwohner (zuvor 75€).
  • Bei der Errichtung von privaten und öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kleinkläranlagen für mehrere Grundstücke, gibt es für den Bau von Schmutzwasserkanälen, die im öffentlichen Raum liegen, einen Zuschuss von 250 € pro Meter.
  • Bei der Errichtung von rein öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kleinkläranlagen der Abwasserzweckverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden, wird der Zuschuss seit August 20218 zusätzlich um 10 % erhöht.
  • Bei privaten Bauherren kann alternativ zu den Zuschüssen weiterhin ein zinsgünstiges Darlehen gewährt werden.

Die Förderung ist für die Grundstückseigentümer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes oder der eigenentsorgenden Gemeinde dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen werden soll. Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen sind ausschließlich an die Abwasserzweckverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden zu richten. Entsprechende Antragsformulare sind dort erhältlich. Anträge, die bei der Thüringer Aufbaubank eingegangen sind und noch nicht bewilligt wurden, werden nach dieser Richtlinie bearbeitet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen war Teil des Abwasserpaktes, der zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen geschlossen wurde. Der Abwasserpakt ist auf der Internetseite hier  zu finden.

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