Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter – durch Vollmacht / Betreuungsverfügung /
Patientenverfügung: Viel zu wenige Menschen in Deutschland denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder durch ein Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können.

Wir alle sollten uns die Frage stellen, wer dann im Ernstfall Entscheidungen für uns treffen soll, wenn wir selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr dazu in der Lage sind. Falls hierfür keine Vorsorge getroffen worden ist, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall einen rechtlichen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen.

In zwei Vorträgen gibt es wichtige Informationen zu den Themen Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Veranstaltungen bauen aufeinander auf.
Termine: 16. Juni 2021 (Vorsorgevollmacht)
23. Juni 2021 (Patientenverfügung)
Zeit: Mittwoch, 19.30 – 21.00 Uhr
Leitung: Harald Sterner, Sozialpädagoge
Teilnehmerbeitrag: 12,00 EUR (für beide Veranstaltungen)

Nach telefonischer Absprache kann der reibungslosen Zugang zum Zoom-
Raum in den Tagen zuvor gern mit dem Familienzentrum getestet werden.

Anmeldung: bis spätestens 4 Werktage vor Kursbeginn

Den Zugangs-Link und den Link zu den Kursunterlagen bekommen die
Teilnehmerinnen einen Tag vor Kursbeginn.

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