Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat einen Entwurf für ein neues Sanierungs- und Insolvenzrecht vorgelegt. In dem Text kommen Personenbezeichnungen ausschließlich in der weiblichen Form vor. Beispiele: „Geschäftsleiterinnen‟, „Arbeitnehmerinnen‟, „Gläubigerinnen‟. „Dass ausgerechnet das Justizministerium beim Formulieren eines rechtsverbindlichen Textes versagt, ist schon ein starkes Stück“, kommentiert der Vorsitzende des Vereins Deutsche Sprache (VDS), Prof. Walter Krämer, den Referentenentwurf.

Gerade Gesetzestexte müssten jedoch rechtskonform sein und Prüfungen standhalten können, so Krämer: „Wer jedoch diese missverständliche Formulierung nutzt, lädt geradezu dazu ein, ein Gesetz anzufechten.“

Dass Gesetzestexte die Gleichstellung von Mann und Frau abbilden sollen, stehe auf einem anderen Blatt und sei selbstverständlich, stellt Krämer klar, „aber die alleinige Benutzung der weiblichen Form ist bar jeder Vernunft und jeder sprachlich-grammatikalischen Regel.“