Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 – 2028
Zum 31. Dezember dieses Jahres enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Am 1. Januar 2024 beginnt somit auch eine neue fünfjährige Amtszeit der Jugendschöffen, wofür das Jugendamt des Landkreises Eichsfeld Bewerber sucht. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt.
Es kann nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden,
- die das 25 . Lebensjahr vollendet haben ,
- im Landkreis Eichsfeld ihren Wohnsitz oder Zweitwohnsitz haben ,
- das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Dem Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Eichsfeld kommt die Aufgabe zu, die
zur Wahl erforderlichen Vorschlagslisten aufzustellen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, das Amt eines Jugendschöffen zu übernehmen, werden gebeten, Interessenbekundungen schriftlich oder mündlich bis zum 15. April 2023 an das Jugendamt des Landkreises Eichsfeld zu richten.
Weitere Informationen zum Schöffenamt in Thüringen und zu den persönlichen
Voraussetzungen, die zu dessen Ausübung notwendig sind, können auf der Seite des Thüringer
Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unter https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl eingesehen werden.
Bewerbung und Kontakt:
Landkreis Eichsfeld
Amtsleiterin Jugendamt
Frau Weber
Aegidienstraße 24 (Postanschrift: Friedensplatz 8)
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606 650 – 510 1
E – Mail: jugendamt@kreis – eic.de