Foto: Frauenzentrum

Wer regelt die Angelegenheiten, wenn man das selbst nicht mehr kann? Werden
Wünsche dann noch beachtet? Jeder kann durch Unfall, Krankheit, Alter u.a. handlungsunfähig werden. Was man vorher regeln kann, das erfährt man am 23. November im Frauenzentrum in Leinefelde…..

Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Sie selbst für den „Fall der Fälle“ vorsorgen und bestimmen, wer dann für Sie handeln soll und was Ihnen wichtig ist. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre medizinischen Behandlungswünsche formulieren.

In einer Veranstaltung am 23. November 2022 um 14 Uhr möchte das Frauenzentrum über die einzelnen Vorsorgeinstrumente informieren und Ihre Fragen beantworten. Anmeldung unter Tel. 03605 – 518788 oder persönlich im Frauenzentrum Leinefelde, Jahnstraße 12.

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