Thüringerinnen und Thüringer, die eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson erhalten haben, können sich bei den niedrigschwelligen Impfaktionen ihre zweite Impfung verabreichen lassen. Nach den neuen Bestimmungen des Bundes reicht eine Corona-Schutzimpfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson nicht mehr aus, um als vollständig geimpft zu gelten.

Eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna mindestens vier Wochen nach der Erstimpfung soll die Grundimmunisierung abschließen.

Unter bestimmten Umständen wie etwa Unverträglichkeiten oder ausdrücklichem Patientenwunsch kann auch das Vakzin von Johnson & Johnson für die zweite Impfung verabreicht werden. In diesem Falle verlängert sich der Mindestabstand zu Erstimpfung auf zwei Monate. Diese Möglichkeit besteht in aller Regel nicht bei den mobilen Impfaktionen, denn bis auf wenige Ausnahmen impfen die Teams nur noch mit den Vakzinen von BioNTech/Pfizer und Moderna.

Generell empfiehlt die STIKO Personen mit vollständiger Grundimmunisierung drei Monate nach der zweiten Impfung eine Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff. Dies ist selbstverständlich ebenfalls bei den Impfaktionen möglich. Alle Impfwilligen sollten zur Bestätigung des zeitlichen Abstands ihren Impfpass bereithalten.

Wer lieber einen Impftermin buchen möchte, kann diesen über das Online-Portal www.impfen-thueringen.de vereinbaren. Alternativ besteht die Möglichkeit einer telefonischen Terminvereinbarung unter 03643 – 4950490. Die Hotline ist Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8 bis 17 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Aktuell gibt es rund 70.000 freie Termine an den Impfstellen.

Alle Impfaktionen finden Sie fortlaufend aktualisiert unter www.impfen-thueringen.de/impfaktionen.

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