Auf Grund des starken Anstiegs der Neuerkrankungsrate für SARS – COV – 2 – Infektion wird das Gesundheitsamt Landkreis Eichsfeld entsprechend der RKI – Empfehlungen zum Kontaktperson Management wie folgt verfahren:

Entsprechend Paragraph 17 der ThürSARS – CoV – 2 – IfS – MaßVO beschränkt sich das Gesundheitsamt des Landkreis Eichsfeld ab jetzt in der Nachverfolgung und der Anordnung von Schutzmaßnahmen bei engen Kontaktpersonen auf diejenigen Personengruppen und deren Umfeld, bei denen mit einem schwer en Krankheitsverlauf aufgrund des Lebensalters oder von Vorerkrankungen zu rechnen ist. Dazu zählen insbesondere betroffene Einrichtungen im Gesundheitsbereich wie Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie weitere Angebote der Eingliederungshilfe.

In Kindertageseinrichtungen erfolgt die Quarantäne – Anordnung des Gesundheitsamtes für Corona-Infizierte/ – Erkrankte. Nachverfolgung zu Corona – Infizierten bzw. – Erkrankten in betroffenen Kita-Gruppen beschränkt sich auf Kinder mit schwerwiegenden Grunderkrankungen. In diesen Bereich bleibt es bei einer aktiven und zielgerichteten Kontaktermittlung. Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Gesundheitsamt des Landkreis Eichsfeld jederzeit zur Verfügung. (Tel.: 03606 650 – 5555), so das Landratsamt im Eichsfeld.

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