Am Mittwoch werden die Investitionspauschalen an Thüringer Kommunen ausgezahlt. In welche Projekte investiert wird, entscheidet allein die Gebietskörperschaft. Vom Land wird ihnen keine konkrete Investition vorgeschrieben. Kommunen können die Mittel auch als Eigenmittel im Rahmen von Fördermaßnahmen für größere Investitionsprojekte einsetzen oder ansparen
und später investieren.

Seit 2022 sind diese Pauschalen fester Bestandteil der Finanzausgleichsmasse, die zu diesem Zweck entsprechend dauerhaft erhöht wurde. Mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 23. Dezember 2022 wurde die Berechnung aufgrund der schrumpfenden Bevölkerung von einem festen Pro-Kopf-Satz je Einwohner auf das Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune zur Einwohnerzahl Thüringens umgestellt.

S o werden die Gesamtmittel von 100 Millionen Euro bei weiterem Einwohnerverlust trotzdem vollständig ausgezahlt. Staatssekretärin Schenk : „Die Investitionspauschale ist aus meiner Sicht ein wesentlicher Baustein des kommunalen Finanzausgleichs in Thüringen, die einerseits die kommunale Selbstverwaltung mit Blick auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten stärkt und andererseits dazu beiträgt, das in den letzten Jahren deutlich gestiegene Investitionsniveau der Kommunen weiter hoch zu halten und bestehende Investitionsstaus abzubauen.“


Von den 100 Millionen Euro erhalten Landkreise und kreisfreie Städte jährlich eine allgemeine investive Zuweisung in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro. K reisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte bekommen pro Jahr insgesamt 60 Millionen Euro.

Der Landkreis Eichsfeld erhält mit seinen 103.197 Einwohnern eine Investitionspauschale in Höhe von 1.957.402,65 Euro. Die Stadt Leinefelde-Worbis hatte per 31.12.2021 insgesamt 19.986 Einwohner und erhält 568.628,69 Euro, die Stadt Dingelstädt mit 10.720 Einwohnern insgesamt 305.008,45 Euro und Heilbad Heiligenstadt mit 16.899 Einwohnern 480.799,37 Euro.

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