Mehr als 3.100 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls überprüften am Montag, 9. Oktober 2023, bundesweit verdachtsunabhängig die Kurier-, Express- und Paketbranche. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art.

Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 01.10.2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der all-gemeine Mindestlohn von 12,- Euro je Zeitstunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten am Montag bundesweit insgesamt rund 9.600 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten bereits knapp 280 Geschäftsunterlagenprüfungen durch.

Dabei ergaben sich bislang in fast 2.000 Fällen erste Hinweise, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. Bereits in 60 Fällen wurden vor Ort Strafverfahren, u.a. wegen unerlaubten Aufenthalts und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und in 95 weiteren Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren, hier schwerpunktmäßig wegen Meldeverstößen und Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet.

Nun schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen werden.

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