Der Expertenrat erwartet einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen. Es könnten
regional in der Spitze 7-Tages-Inzidenzen von mehreren Tausend erreicht werden. Das Ausmaß der Krankenhausbelastung werde entscheidend davon abhängen, wie
sich die Zahl der Erkrankungen in der Gruppe der ungeimpften Erwachsenen und der
über 50-Jährigen entwickelt.

Diese Zahlen seien derzeit noch vergleichsweise niedrig, die Omikron-Variante verbreite sich vor allem in den jüngeren Bevölkerungsgruppen mit vielen Kontakten und weit weniger bei den über 50-Jährigen. Jedoch seien in der Vergangenheit die Infektionen aus der jüngeren Bevölkerung in die Gruppe der Älteren eingetragen worden.

Bei den über 50-Jährigen bestehe weiterhin eine zu große Impflücke. Vergleicht man die Situation in Deutschland mit anderen Staaten, so wird deutlich, dass hier der Anteil der ungeimpften Personen in der älteren Bevölkerung mit rund drei Millionen Menschen noch immer sehr hoch ist. Gerade diese älteren Bürgerinnen und Bürger müssen nach den Ausführungen der Expertinnen und Experten bei einer Erkrankung an dem Virus häufig stationär im Krankenhaus behandelt werden. Regional sei bei den Zahlen der Krankenhausbehandlungen bereits eine Trendumkehr zu erkennen und ein Wiederanstieg der Aufnahmen.

Das entspreche zeitverzögert der international beobachteten Entwicklung. Die Hospitalisierungsrate wird nach Einschätzung der Expertinnen und Experten niedriger als bei der Delta-Variante sein. Der Expertenrat weist jedoch darauf hin, dass sie um eine ganze Größenordnung (Faktor 10) niedriger liegen müsste als im letzten Winter, um die erwartete hohe Fallzahl zu kompensieren und das Gesundheitssystem
nicht zu überlasten.

Von einer derart starken Reduktion der Hospitalisierungsrate sei auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten trotz Impfungen nicht auszugehen. Entsprechend seien bei weiter steigenden Inzidenzen sehr viele Krankenhausaufnahmen zu erwarten.

Bereits jetzt bestünden in einigen Regionen Engpässe im Krankenhaus- und
Pflegebereich durch Personalausfälle aufgrund von Infektionen. Der zu erwartende
Eintrag der Infektionen in die ältere Bevölkerungsgruppe und die infektionsbedingten
Ausfälle im Gesundheitswesen gäben daher weiterhin Anlass zur Sorge vor einer
erheblichen Belastung des Gesundheitswesens.

Der Expertenrat weist darauf hin, dass, wenn in Folge eines weiteren Anstiegs der
Inzidenzen kritische Marken, wie z. B. eine zu hohe Hospitalisierungsrate, erreicht
werden, weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle zukünftig notwendig
werden können.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
sind zuversichtlich, dass die weitere Fortsetzung der aktuell bestehenden Maßnahmen die realistische Chance bietet, dass Deutschland gut durch die Omikron-Welle kommt.
Sie stimmen daher darin überein, dass der bisherige Kurs fortgesetzt wird und die
geltenden Maßnahmen konsequent weitergeführt werden, so wie es auch der
Expertenrat empfiehlt.

Gleichzeitig wollen Bund und Länder gemeinsam die Impfkampagne intensivieren.
Denn: Mit Zunahme der Grundimmunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2-
Infektionen und Abnahme der Zahl der Neuinfektionen und der
Hospitalisierungsinzidenzen sollen Schutzmaßnahmen perspektivisch wieder
stufenweise zurückgefahren werden. Der Expertenrat weist darauf hin, dass es
langfristig dringend erforderlich ist, die verbliebenen Immunitätslücken in der
Gesellschaft durch Impfungen zu schließen. Ansonsten sei zyklisch mit erneuten
starken Infektions- und Erkrankungswellen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund
bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
treffen mit Blick auf die aktuelle Lage folgende Vereinbarungen:

  1. Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen: Der Bundeskanzler und die
    Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darin einig, dass
    die bisher geltenden Regeln grundsätzlich weiterhin Bestand haben. Die
    Entwicklung der Omikron-Welle wird weiter aufmerksam beobachtet. Wenn eine
    Überlastung des Gesundheitssystems droht, werden sie weitergehende
    Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbaren.
  2. Öffnungsperspektive: Bund und Länder werden Öffnungsperspektiven
    entwickeln für den Moment, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems
    ausgeschlossen werden kann.
  3. Überregionale Großveranstaltungen: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass es bei der Durchführung von Großveranstaltungen einer Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen bedarf. Sie beauftragen die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder, bis zum 9. Februar 2022 eine einheitliche Regelung zu vereinbaren.

4. Impfen: Impfen hilft. Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen. Sie sind
das beste und sicherste Mittel für Gesellschaft und Wirtschaft, um die Pandemie
zu überwinden. Entsprechend der Empfehlungen des Expertenrats werden Bund
und Länder ihre Impfkampagne verstärken. Der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen alle Bürgerinnen und
Bürger dazu auf, drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung
vornehmen zu lassen, den Booster. Diejenigen, die bisher noch gar keine Impfung
erhalten haben, sollten sich nunmehr sofort impfen lassen. Schon die erste Impfung
schützt vor einem schweren Verlauf der Krankheit. Es stehen genug Dosen der
mRNA-Impfstoffe von Moderna und BioNTech zur Verfügung. Eine Impfung ist
leicht und ohne Kosten überall verfügbar. Für alle Bürgerinnen und Bürger über 30
Jahre wird vorrangig der Moderna-Impfstoff eingesetzt. Für Kinder und Bürgerinnen
und Bürger bis 30 Jahre gibt es den Impfstoff von BionNTech. Beide Impfstoffe sind
sicher und millionenfach erprobt. Mit dem Impfstoff Novavax steht neben den
beiden mRNA-Impfstoffen ab Ende Februar auch ein proteinbasiertes Vakzin zur
Verfügung.

5. Testen: Die derzeit hohe und voraussichtlich weiter steigende Zahl der
Neuinfektionen führt zu Engpässen bei den verfügbaren PCR-Tests. Die Labore
sind bereits in Teilen überlastet. Bei auftretenden Engpässen ist es daher
unabdingbar, Priorisierungen vorzunehmen.

Die Länder nehmen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur
Kenntnis, dass die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf vulnerable Gruppen
und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden sollen.
Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege,
Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer
Krankheitsverläufe. Bei diesen soll der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion
weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Ebenso sollen PCR-Tests für
Hochrisikopatientinnen und -patienten (Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte
Patientinnen und Patienten) eingesetzt werden, um eine frühzeitige Behandlung
und ggfls. antivirale Therapie zu ermöglichen.

Der Bundesminister für Gesundheit wird in Abstimmung mit den
Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime ausarbeiten und die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-
Testverordnung entsprechend anpassen. Gleichzeitig müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die PCR-Testkapazitäten zu erhöhen.

  1. Quarantäne und Isolation: Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und
    Regierungschefs begrüßen die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums
    und des Robert-Koch-Instituts, angesichts der Engpässe bei den PCR-Tests und
    aufgrund der neuen Erkenntnisse zu den Infektionsverläufen der Omikron-Variante
    die Regeln für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern,
    Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe anzupassen. Auch
    für sie gelten künftig die allgemeinen Regeln: Die Isolation nach einer
    nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten
    Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48 Stunden
    Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen. Für die
    Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch negativen
    Antigentest nach sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen
    Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen („3 von 3“), sind von der
    Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen; dies gilt auch für vergleichbare
    Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).
  1. Genesenen- und Impfstatus: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
    Länder nehmen zur Kenntnis, dass der Bundesminister für Gesundheit angekündigt hat, dass die nach der geänderten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut (RKI) zu treffenden Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden. Sie gehen davon aus, dass der Bund die entsprechenden Vorkehrungen trifft.
  1. Kontaktnachverfolgung: Vor dem Hintergrund der derzeit hohen Zahl der
    täglichen Neuinfektionen, der beschränkten Kapazitäten der Gesundheitsämter
    sowie dem guten Schutz von geboosterten Personen ist auch im Rahmen der
    Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Infizierten eine Priorisierung sinnvoll und notwendig. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister, dazu zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut umsetzbare Regelungen zu erarbeiten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortlichen Umgang mit etwaigen Erkrankungen. Sie sollten eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen informieren und die verfügbaren elektronischen Hilfsmittel zur Kontaktnachvollziehung nutzen.
  1. Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen: Die Länder werden die notwendigen
    Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in
    Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe erheben.
    Das Bundesministerium der Gesundheit prüft die Möglichkeiten eines
    flächendeckenden Monitorings.
  1. Kritische Infrastruktur: Bund und Länder unterziehen gemeinsam mit den
    Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen
    Verbreitung der Virus-Variante einem kontinuierlichen Monitoring und werden im
    Bedarfsfall umgehend entsprechend reagieren. Viele Bereiche der kritischen
    Infrastruktur sind auf einen starken Personalausfall vorbereitet und haben ihre
    Pläne entsprechend angepasst. Die getroffenen Maßnahmen haben dazu
    beigetragen, dass bisher keine Gefährdungen der Grundversorgung eingetreten
    sind.
  1. Digitalisierung: Der Expertenrat hat in einer zweiten Stellungnahme vom 12. Januar 2022 kurz- und mittelfristige Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung
    des Gesundheitssystems empfohlen. Der Bundeskanzler und die
    Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterstreichen die
    Dringlichkeit und bitten die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und
    Gesundheitsminister von Bund und Ländern (GMK), sich zeitnah mit den
    Empfehlungen des Expertenrates zu befassen. Die GMK wird darüber hinaus
    gebeten, bis Ende Februar 2022 einen Bericht über die Umsetzung des Paktes für
    den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie über die Einführung des Deutschen
    Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) in den Krankenhäusern vorzulegen. Kurzfristig sind die digitalen Anwendungen zum Nachweis des Impf-oder Genesenenstatus (insb. Corona-Warn-App und CovPass-App) fortzuentwickeln, um die Einhaltung der 2G- bzw. 2G-Plus-Regel auf einfachem Wege prüfen zu können.
  2. Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld: Trotz der Pandemie ist der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist hoch. Durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 werden Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt. Bund und Länder sind sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss. Hierzu wird die Bundesregierung bis zum nächsten Treffen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie einen Vorschlag vorlegen.
  3. Nächste Zusammenkunft des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder: Die nächste Zusammenkunft findet am Februar 2022 statt, sofern nicht das weitere Infektionsgeschehen eine frühere Zusammenkunft nötig macht. Der Chef des Bundeskanzleramtes wird sich regelmäßig mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien über die Lage austauschen.
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