Der Monat November ist eine Zeit, in der sich auf Grund verschiedenster Anlässe Menschen zusammenfinden. Auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens im Hinblick auf das Coronavirus möchte die Ordnungsbehörde der Stadt Leinefelde-Worbis auf einige Punkte hinweisen.

Am Reformationstag, an Allerheiligen, am Totensonntag und am Volkstrauertag besuchen viele traditionell die Gräber von Angehörigen. Andachten und Gräbersegnungen finden auf
den Friedhöfen statt.

Die traditionellen Martinsumzüge zum 11.11.2020 finden in diesem Jahr nicht statt. Die Hygienemaßnahmen sind hier auf Grund der hohen Teilnehmerzahlen nur sehr schwierig abzusichern.

Die Kirmesfeiern im Stadtgebiet im Monat Oktober und die noch bevorstehende Martini-Kirmes in Kallmerode konnten bzw. können auf Grund der Pandemie in diesem Jahr nicht entsprechend gefeiert werden. Ein Dank ergeht hierzu an die zuständigen Pfarrer und alle Verantwortlichen für ihr Verständnis und Entgegenkommen.

Die Eltern der Kinder bitten wir, zum Halloween-Fest auf das übliche Singen und Sammeln von Süßigkeiten zu verzichten.

Auch in unserer Stadt sind Menschen direkt oder auf Grund von Quarantänemaßnahmen betroffen. Als städtische Ordnungsbehörde bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, sich unbedingt an
die Regelungen zum Infektionsschutz zu halten:
1. Halten Sie bitte einen Mindestabstand von 1,50 m zu Personen ein, mit denen Sie nicht in einem Haushalt wohnen.
2. Vermeiden Sie Menschenansammlungen und halten Sie bei den Andachten auf den Friedhöfen den Mindestabstand ein.
3. Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung überall wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Ab sofort gelten auf den Wochenmärkten der Stadt Leinefelde-Worbis wieder verschärfte Maßnahmen zum Infektionsschutz. Das Betreten auf den Wochenmärkten ist nur mit Mundschutz möglich. Bei der Nutzung von Spielplätzen gelten selbstverständlich auch die
genannten Infektionsschutzmaßnahmen.

Bitte beachten Sie weiterhin die Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln sowie die Allgemeinverfügungen des Landkreis Eichsfeld mit den derzeit geltenden Regelungen.

Informieren Sie sich rechtzeitig zur aktuellen Rechtslage
auch über den 31.10.2020 hinaus. Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Mitmenschen ist es unbedingt erforderlich, dass sich alle an die genannten Regelungen halten.

Günther Fiedler
Fachamtsleiter Ordnungsamt
Leinefelde-Worbis

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