Landkreis Eichsfeld: Am 1. Oktober hat die Hausschlachte-Saison begonnen, die bis zum 31. März 2021 läuft. Da die Verunsicherungen zur Zulässigkeit aufgrund der Lockdown-Einschränkungen und die Angst vor ordnungsrechtlichen Folgen groß sind, weist das Veterinäramt darauf hin, dass Hausschlachtungen in der Regel von Mitgliedern einer Familie sowie einem professionellen Schlachter durchgeführt werden.

Hierbei handelt es sich um eine Tätigkeit zur Herstellung von Lebensmitteln für den eigenen Haushalt, jedoch nicht um eine Feierlichkeit. Die Hausschlachtung fällt demnach nicht unter ein geltendes Verbot. Gleichwohl ist durch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften dem Infektionsschutz Rechnung zu tragen.

Der amtliche Beschauer, welcher nach dem Töten des Tieres zur Fleischuntersuchung hinzugezogen werden muss, soll so eingesetzt werden, dass alle anderen Personen die Örtlichkeit kurzfristig verlassen. Zusätzlich wird bei dieser Tätigkeit ebenfalls eine Maske getragen.

Traditionell mit Hausschlachtungen verbundene Feste fallen unter die Regelungen der Allgemeinverfügungen des Landkreises Eichsfeld sowie der geltenden Verordnungen des Landes Thüringen und sind entsprechend untersagt.

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