Heute und morgen (8. und 9. Juli) tagt der Bundeswahlausschuss in Berlin.
Er stellt für alle Wahlorgane verbindlich fest, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens 5 Abgeordneten vertreten sind und deshalb für die Wahl am 26.9.2021 keine Unterstützungsunterschriften beibringen müssen und welche Vereinigungen vom Bundeswahlausschuss für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag anerkannt werden.

Es liegen 87 Beteiligungsanzeigen für das Anerkennungsverfahren dem Bundeswahlaus- schuss vor (2017 waren es 63).

Die vom Bundeswahlausschuss zugelassenen (nicht etablierten) Parteien müssen Unter-
stützungsunterschriften (in Thüringen 442 Unterstützungsunterschriften für Landeslistenbewerber und 50 Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge) beibringen und dem Landeswahlleiter bzw. Kreiswahlleitern bis zum 19. Juli 2021, 18 Uhr zusammen mit den vom Gesetz geforderten Unterlagen (Landeslisten bzw. Kreiswahlvorschläge: Niederschrift zur Aufstellversammlung nebst Versicherung an Eides statt, Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerber, Zustimmungserklärung der Bewerber, etc.) übergeben.

Über die Zulassung entscheidet der Landeswahlausschuss (Landeslisten) bzw. der Kreiswahlausschuss (Kreiswahlvorschläge) in den Sitzungen am 30. Juli 2021.

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