Angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine und den möglichen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung trafen sich die Aufgabenträger für den Zivilschutz im Innenministerium zu einer Beratung.

„Der von Russland durchgeführte völkerrechtwidrige Angriffskrieg auf die Ukraine eröffnet ein dunkles Kapitel in der Geschichte Europas, das natürlich auch Auswirkungen auf Deutschland und Thüringen hat. Die heutige Beratung dient dem Ziel, die vorhandenen Strukturen des Bevölkerungsschutzes zu stärken und auszubauen“, eröffnet Innenminister Georg Maier die Konferenz. Die Weiterentwicklung der Zivilen Verteidigung ist ein Prozess, der zwischen allen Beteiligten einen ständigen Abgleich zwischen den Schutzzielen und Fähigkeitsanforderungen (Soll-Vorgaben) und der Analyse der vorhandenen Fähigkeiten (Ist-Zustand) erfordert. Gegenstand der heutigen Beratung war eine Bestandsaufnahme des Zivilschutzes in Thüringen.

Der Zivilschutz ist als Angelegenheit des Bundes für den Fall einer äußeren Bedrohung der Bundesrepublik durch ausländische Mächte mit dem Katastrophenschutz, welcher im Fall von regionalen oder lokalen Großschadensereignissen in der Zuständigkeit der Länder liegt, organisatorisch eng verzahnt. Die Bundesländer sind daher im Aufgabenbereich des Zivilschutzes vielfach von den Vorgaben des Bundes abhängig.

Ungeachtet teilweise noch fehlender Vorarbeiten des Bundes im Zivilschutz, haben in Thüringen die Kommunen als untere Katastrophenschutzbehörden sowie die Hilfsorganisationen bereits in den letzten Jahren im Rahmen der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes eine Vielzahl von Vorkehrungen für diverse Katastrophenszenarien getroffen. „Hieran anknüpfend gilt es nun, die aktuellen Strukturen des Katastrophenschutzes angesichts möglicher Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auch auf Thüringen zu überprüfen“, bekräftigt der Innenminister. Dies stellt für alle Beteiligten aufgrund der gegenwärtigen abstrakt-hybriden Bedrohungslage eine Herausforderung dar.

Die Strukturen und Vorkehrungen müssen gegebenenfalls angepasst und weiterentwickelt werden, welche jedoch von der Lageentwicklung in der Ukraine abhängen. Das TMIK wird im Anschluss an die heutige Auftaktveranstaltung in weiteren Beratungsrunden mit den Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzbehörden den bestehenden Handlungsbedarf für Thüringen im Bereich Katastrophenschutz definieren.

Der Bund bleibt indes weiterhin aufgefordert, möglichst zügig die noch fehlenden Rahmenkonzepte auf der Grundlage seiner Konzeption Zivile Verteidigung aus dem Jahre 2016 vorzulegen.

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