Während die Pflicht zum Schulbesuch im Präsenzunterricht gegenwärtig modifiziert ist, besteht der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, wenn auch unter den Modalitäten einer gegebenenfalls bereitzustellenden Notbetreuung, unvermindert fort. Vor dem Hintergrund, dass die Kindergärten ihre Spielräume bereits weitestgehend ausgeschöpft haben, wird der Landkreis Eichsfeld – nach einem Erreichen des RKI-Inzidenzwertes von 150 – die Kindergärten „zeitnah“ im Wege einer dann zu erlassenden Allgemeinverfügung schließen. Hiermit wird die „Sollvorschrift“ des fachaufsichtlichen Erlasses des Thüringer Gesundheitsministeriums vom 19.02.2021 ausgefüllt.

Den Eltern und den Einrichtungen wird, im Eintrittsfall einer solchen Situation, ein
gewisser Planungsvorlauf gegeben.

Gestern lag der 7-Tages-Inzidenzwert des RKI im Landkreis Eichsfeld bei 133,99. Mit 29 Neuinfektionen und 35 als genesen gemeldeten Personen, sank die Zahl der aktuell Infizierten auf 453. Auch gestern wurde durch das Gesundheitsamt ein weiterer Sterbefall im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung gemeldet. Zu betrauern ist ein 83-jähriger Mann.

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