Das Vergaberecht ist durch seine Vielschichtigkeit an Regelungen auf der EU-Ebene, in Deutschland und länderspezifischen Gesetzen, wie dem Thüringer Vergabegesetz, kompliziert. Deshalb bietet die IHK ein umfangreiches Angebot für interessierte Firmen an. Hierzu gehören Einzelberatungen zu vergaberechtlichen Aspekten, Seminare und eine IHK-Zertifizierung von ausschreibungsrelevanten Nachweisen und deren Eintragung in das Amtliche Verzeichnis. „Seit vergangenem Jahr ist es für Unternehmen möglich, sich in das Amtliche Verzeichnis der Industrie- und Handelskammern eintragen zu lassen. Durch die Eintragung weisen die Firmen nach, dass sie für einen öffentlichen Auftrag im Liefer- und Dienstleistungsbereich geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen“, erläutert Steffi Dirumdam vom  RSC Nordhausen.

„Gerade die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen stellt eine Vereinfachung bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen dar. Dieser Service nützt sowohl Unternehmen als auch Vergabestellen und ist ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau“, so Markus Heyn, RSC-Leiter Weimar und zuständig für die öffentliche Auftragsberatung in der IHK Erfurt.

Die IHK Erfurt führt eine kostenfreie Beratung zu aktuellen vergaberechtlichen Aspekten und zur Eintragung in das Amtliche Verzeichnis im Rahmen eines Sprechtags am 29. Oktober 2020, 10.00- 15.00 Uhr, im RSC Nordhausen durch. Die Beratungen werden einzeln durchgeführt. Als Gesprächspartner steht Ihnen Dipl.- Wirtschaftsjurist Markus Heyn zur Verfügung. Zur Terminvereinbarung wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten, Tel: 03631-908210.

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