Duderstadt. Der Ortsrat Hilkerode hat die städtischen Gremien gebeten, die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet auf dem Mühlenberg (Josef – Gottlieb – Weg) zu lockern. Die im Bebauungsplan Nr. 5 „Mühlenberg“ festgesetzten örtlichen Bauvorschriften regeln u.a. , dass Dächer mit mehr als 20 Prozent Neigung (diese gilt für alle Wohngebäude in dem Gebiet) mit roten, nicht glänzenden Ziegeln einzudecken sind. Diese Vorgaben sollen nun auf Wunsch entfallen.


Die Eindeckung mit roten Ziegeln entspricht der jahrzehntelang praktizierten Vorgehensweise für die Ausweisung der meisten neuen Baugebiete. Ziel war es
die traditionell rötliche Dachlandschaft in den Eichsfelder Dörfern und in der Stadt Duderstadt auch außerhalb der historischen Kerne zu bewahren.

Die Verwaltung beurteilte den Antrag des Ortsrats Hilkerode aus städtebaulicher Sich t positiv. Als Argument wurde u.a. die isolierte, vom Dorf abgerückte Lage des Baugebiets genannt, durch die es zu keiner störenden Wirkung des Hilkeröder Ortskerns kommt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt- und Feuerschutz sowie der Verwaltungsausschuss folgten in ihren Sitzungen im Juni 2022 dem Antrag des Ortsrats. Dementsprechend können die örtlichen Bauvorschriften zur farblichen Gestaltung von Dächern mit einer Neigung von mehr als 20 Prozent im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Mühlenberg“ ab sofort nach
Beantragung ausgesetzt werden

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